EUDI Wallet: Digitale Identität für Deutschland und Europa

Die EUDI Wallet soll den Umgang mit digitalen Identitäten in Europa grundlegend verändern. Bürger:innen können sich damit künftig über ihr Smartphone ausweisen, digitale Nachweise verwalten und ausgewählte Informationen sicher an Behörden oder Unternehmen übermitteln. Die European Digital Identity Wallet verbindet dafür nationale digitale Identitäten mit europaweit einheitlichen technischen und rechtlichen Standards. In Deutschland soll die erste Version der staatlichen EUDI-Wallet Anfang 2027 verfügbar sein.

Für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen beginnt die Vorbereitung allerdings schon vorher. Sie müssen Prozesse, Fachverfahren und digitale Dienste so gestalten, dass Identitätsdaten und Nachweise aus der Wallet verarbeitet und geprüft werden können. Damit entwickelt sich die EUDI Wallet zu einem wichtigen Baustein der europäischen digitalen Infrastruktur.

Was ist die EUDI Wallet?

EUDI steht für European Digital Identity. Die EUDI Wallet ist eine digitale Brieftasche für Identitäten und Nachweise. Sie wird als Smartphone-App bereitgestellt und ermöglicht es Bürger:innen sowie Einwohner:innen der Europäischen Union, persönliche Identitätsdaten und digitale Nachweise sicher zu verwalten und gegenüber Behörden, Unternehmen oder anderen Organisationen vorzulegen.

Dazu gehören zunächst Personenidentifizierungsdaten, sogenannte PID (Person Identification Data). Hinzu kommen digitale Nachweise, beispielsweise ein Führerschein, Hochschulzeugnisse oder andere Bescheinigungen. Perspektivisch soll die Wallet zudem qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme Logins und weitere Funktionen unterstützen.

Der entscheidende Unterschied zu einer gewöhnlichen Wallet-App auf dem Smartphone liegt im europäischen Vertrauensrahmen. EUDI Wallets folgen gemeinsamen technischen und regulatorischen Vorgaben. Dadurch können digitale Identitäten und Nachweise grenzüberschreitend geprüft und genutzt werden. Die Europäische Kommission beschreibt die Wallet entsprechend als sicheres und datenschutzorientiertes Mittel zur digitalen Identifizierung in Europa.

Warum wird die EUDI Wallet eingeführt?

Digitale Identitäten sind in Europa bislang stark national geprägt. Wer sich bei einer Behörde, einer Bank oder einem Online-Dienst in einem anderen EU-Mitgliedstaat identifizieren möchte, trifft deshalb häufig auf unterschiedliche Verfahren, technische Voraussetzungen und Vertrauensniveaus. Die EUDI Wallet soll diese fragmentierte Landschaft durch einen gemeinsamen europäischen Rahmen ergänzen.

Damit verfolgt die EU mehrere Ziele. Digitale Identitäten sollen einfacher grenzüberschreitend einsetzbar werden. Gleichzeitig erhalten Nutzende mehr Kontrolle darüber, welche personenbezogenen Daten sie übermitteln. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung des europäischen Binnenmarkts: Wenn sich Menschen europaweit zuverlässig digital identifizieren können, lassen sich auch digitale Dienstleistungen leichter über Ländergrenzen hinweg anbieten.

Für Deutschland kommt ein weiterer Aspekt hinzu: digitale Souveränität. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sieht die Wallet als Teil eines offenen Identitätsökosystems, das Abhängigkeiten von einzelnen außereuropäischen Plattformen verringern soll.

Rechtlicher Rahmen: eIDAS 2.0 und EU Digital Identity Regulation

Die rechtliche Grundlage der EUDI Wallet ist die Verordnung (EU) 2024/1183. Sie erweitert die bestehende eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 um den europäischen Rahmen für digitale Identitäten. Die novellierte Regelung wird häufig als eIDAS 2.0 oder als EU Digital Identity Regulation bezeichnet.

Die Verordnung wurde am 11. April 2024 verabschiedet und gilt seit dem 20. Mai 2024. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung mindestens einer EUDI Wallet innerhalb der vorgegebenen europäischen Umsetzungsfristen.

eIDAS 2.0 definiert zugleich Anforderungen an Sicherheit, Interoperabilität, Datenschutz und Vertrauensdienste. Die konkrete technische Ausgestaltung wird durch europäische Durchführungsrechtsakte sowie das Architecture and Reference Framework (ARF) weiter konkretisiert.

Deutschland ergänzt diesen unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen durch nationale Vorschriften. Im Mai 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Er soll die nationalen rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb der EUDI Wallet schaffen.

Wann kommt die EUDI Wallet?

Deutschland plant die Einführung der ersten Version der staatlichen EUDI Wallet für Anfang 2027. Die Anwendung soll anschließend schrittweise um weitere Funktionen und Nachweise ergänzt werden.

Damit hat sich der öffentlich kommunizierte Zeitplan gegenüber früheren Angaben konkretisiert. In älteren Veröffentlichungen wurde Ende 2026 als Zielmarke für die Bereitstellung einer Wallet-Lösung genannt. Der aktuelle deutsche Projektplan sieht nun die erste Stufe der staatlichen Wallet Anfang 2027 vor.

Die technische Vorbereitung läuft bereits. Seit 2026 steht eine Sandbox zur Verfügung, in der Organisationen reale Anwendungsfälle erproben können. Zunächst lag der Schwerpunkt auf Personenidentifizierungsdaten. Inzwischen werden dort auch elektronische Attributsbescheinigungen getestet.

Alternative Anbieter sollen ihre Wallet-Lösungen künftig ebenfalls zertifizieren und als EUDI Wallet anerkennen lassen können. Deutschland verfolgt damit einen offenen Ökosystemansatz.

Wie funktioniert die EUDI Wallet?

Technisch basiert die EUDI Wallet auf dem Zusammenspiel verschiedener Rollen. Eine ausstellende Stelle stellt einen digitalen Nachweis bereit. Die nutzende Person hält diesen Nachweis in ihrer Wallet. Möchte eine Behörde oder ein Unternehmen bestimmte Informationen prüfen, fordert diese sogenannte Relying Party die erforderlichen Daten aus der Wallet an.

Bevor Daten übertragen werden, prüft die Wallet, wer die Anfrage stellt und welche Informationen für den jeweiligen Anwendungsfall registriert wurden. Nutzende sehen, welche Daten angefordert werden, und geben diese anschließend gezielt frei. Die Datenübertragung erfolgt direkt zwischen Wallet und empfangender Stelle.

Ein typisches Beispiel ist ein Altersnachweis. Eine Plattform muss für die Prüfung der Volljährigkeit weder Geburtsdatum noch Anschrift erhalten. Die Wallet kann lediglich bestätigen, dass eine Person mindestens 18 Jahre alt ist. Dieses Prinzip wird als Selective Disclosure, also selektive Offenlegung, bezeichnet.

Die deutsche Wallet baut zugleich auf der bestehenden Online-Ausweisfunktion auf. Für die Einrichtung der digitalen Ausweisfunktion kann der Personalausweis oder elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Identitätsdaten werden dabei sicher in die Wallet übertragen.

Daten, Dokumente und digitale Nachweise in der Wallet

Die EUDI Wallet kann unterschiedliche Arten digitaler Informationen verwalten. Eine zentrale Rolle spielen Person Identification Data (PID). Dazu zählen grundlegende Identitätsmerkmale wie Name und Geburtsdatum.

Darüber hinaus sind sogenannte Electronic Attestations of Attributes (EAA) vorgesehen. Sie bestätigen bestimmte Eigenschaften, Qualifikationen oder Berechtigungen. Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen, QEAA, werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt und erfüllen besonders hohe Anforderungen an ihre Vertrauenswürdigkeit.

Mögliche Nachweise sind beispielsweise:

  • Personalausweis beziehungsweise digitale Identitätsdaten
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Führerschein
  • Hochschul- und Ausbildungszeugnisse
  • Berechtigungs- und Altersnachweise
  • Tickets und weitere digitale Bescheinigungen

Welche Nachweise tatsächlich verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Aussteller und vom Entwicklungsstand des EUDI-Wallet-Ökosystems ab. Die erste deutsche Version konzentriert sich zunächst auf Identifizierung und digitale Nachweise. Weitere Funktionen folgen schrittweise.

Datenschutz und Sicherheit der EUDI Wallet

Datenschutz und Informationssicherheit gehören zu den zentralen Anforderungen an die EUDI Wallet. Nach dem deutschen Architekturansatz werden persönliche Daten und Nachweise lokal auf dem Smartphone gespeichert und kryptografisch geschützt. Eine zentrale Speicherung persönlicher Wallet-Daten oder eine zentrale Profilbildung soll dadurch ausgeschlossen werden.

Hinzu kommt die kontrollierte Datenfreigabe. Registrierte Relying Parties müssen offenlegen, für welchen Anwendungsfall sie Daten anfordern möchten. Vor einer Übertragung können Nutzende erkennen, wer Informationen anfragt und wofür sie benötigt werden.

Die Wallet muss außerdem das eIDAS-Vertrauensniveau „hoch“ (Level of Assurance High) erfüllen. Dafür sieht die Architektur mehrere Sicherheitsebenen vor, darunter kryptografisch geschützte Schlüssel und Mechanismen zur Überprüfung der Geräte- und Wallet-Integrität.

Diese Anforderungen sind wesentlich, weil die Wallet künftig Identitätsdaten und amtliche Nachweise zusammenführt. Ihre Akzeptanz hängt daher in erheblichem Maße davon ab, wie nachvollziehbar Datenschutz, technische Sicherheit und Nutzerkontrolle umgesetzt werden.

Anwendungsfälle und Vorteile der EUDI Wallet

Die möglichen Einsatzfelder reichen von Verwaltungsleistungen über Mobilität und Bildung bis zu Finanzdienstleistungen. Die Wallet kann beispielsweise beim digitalen Behördengang, bei der Kontoeröffnung, beim Abschluss eines Vertrags, beim Hotel-Check-in oder bei der Vorlage eines Führerscheins eingesetzt werden.

Auch Bewerbungs- und Bildungsprozesse können profitieren. Verifizierte Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse lassen sich digital übermitteln und kryptografisch prüfen. Unternehmen müssen dann weniger auf Scans oder manuell kontrollierte Dokumentkopien zurückgreifen.

Besonders interessant ist die Wallet dort, wo heute Medienbrüche entstehen. Identitätsdaten müssen häufig erneut eingegeben, Ausweise fotografiert oder Nachweise hochgeladen werden. Mit der EUDI Wallet können geprüfte Daten direkt aus einer vertrauenswürdigen Quelle in einen digitalen Prozess einfließen.

Für Bürger:innen entsteht zugleich ein datensparsameres Verfahren. Statt ein vollständiges Dokument vorzulegen, kann je nach Anwendungsfall ein einzelnes Attribut ausreichen.

Unterschied zwischen EUDI Wallet, eID und Online-Ausweisfunktion

Die Begriffe EUDI Wallet, eID und Online-Ausweisfunktion beschreiben unterschiedliche Ebenen einer digitalen Identitätsinfrastruktur.

Die eID ist die elektronische Identität einer Person. In Deutschland bildet insbesondere die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels eine solche staatlich anerkannte elektronische Identität.

Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht bereits heute eine sichere Identifizierung gegenüber digitalen Diensten. Sie erfüllt ein hohes eIDAS-Vertrauensniveau und bildet damit eine wichtige Grundlage für die EUDI Wallet.

Die EUDI Wallet geht darüber hinaus. Sie bündelt digitale Identitätsdaten mit weiteren Nachweisen und soll diese europaweit interoperabel nutzbar machen. Der digitale Identitätsnachweis wird damit Bestandteil eines größeren Ökosystems, in dem beispielsweise auch Führerscheine, Zeugnisse oder andere Bescheinigungen hinterlegt und gezielt vorgelegt werden können.

Der bestehende Personalausweis spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle. Für die erstmalige Einrichtung der deutschen Wallet-Ausweisfunktion wird ein gültiger Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

Herausforderungen und Kritik an der EUDI Wallet

Die EUDI Wallet ist ein umfangreiches europäisches Infrastrukturprojekt. Entsprechend anspruchsvoll ist ihre Umsetzung. Zu den zentralen Herausforderungen zählen europaweit einheitliche technische Standards, zuverlässige Interoperabilität und eine breite Akzeptanz bei Bürger:innen, Verwaltung und Wirtschaft. Auch Datenschutzbedenken müssen nachvollziehbar adressiert werden.

Hinzu kommt der Aufbau des eigentlichen Ökosystems. Eine Wallet entfaltet ihren praktischen Nutzen erst, wenn genügend Behörden, Unternehmen und andere Organisationen digitale Nachweise ausstellen oder akzeptieren können. Schnittstellen, Registrierungsprozesse und Fachverfahren müssen dafür vorbereitet werden.

Eine weitere praktische Herausforderung ist die Bindung an das Smartphone. Ist das Gerät defekt oder der Akku leer, steht die Wallet vorübergehend nicht zur Verfügung. Bestehende physische Ausweisdokumente bleiben deshalb weiterhin nutzbar. Für die sichere PID-Ausweisfunktion ist nach dem derzeitigen deutschen Architekturstand zudem eine Internetverbindung erforderlich.

Damit wird der Erfolg der EUDI Wallet letztlich an der Alltagstauglichkeit gemessen. Sicherheit und regulatorische Konformität bilden die Grundlage. Eine breite Nutzung entsteht jedoch erst, wenn digitale Identitätsprozesse komfortabel funktionieren und relevante Dienste tatsächlich angebunden sind.

OnePager EUDI Wallet

EUDI-Wallet in die Praxis bringen

OnePager

  • EUDI-Wallet verstehen: Ziele, Funktionen und das europäische Ökosystem kompakt erklärt
  • Potenziale für Verwaltung und Unternehmen: Digitale Identitäten und Nachweise sicher in bestehende Prozesse integrieren
  • EUDI-Wallet umsetzen: Von der Strategie über die Prozessgestaltung bis zur technischen Integration begleitet durch Materna

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FAQ

EUDI steht für European Digital Identity, auf Deutsch Europäische Digitale Identität. Die EUDI Wallet ist die dazugehörige digitale Brieftasche, mit der Identitätsdaten und digitale Nachweise sicher verwaltet und europaweit genutzt werden können.

Für Bürger:innen und Einwohner:innen ist die Nutzung der staatlichen EUDI Wallet freiwillig. Auch bestehende analoge Möglichkeiten bleiben erhalten. Die deutsche staatliche Wallet soll zudem kostenfrei angeboten werden.

Für die Mitgliedstaaten gelten dagegen regulatorische Vorgaben zur Bereitstellung einer EUDI-Wallet-Lösung.

Nach dem aktuellen Zeitplan soll die erste Version der staatlichen EUDI Wallet Anfang 2027 bereitgestellt werden. Weitere Nachweise und Funktionen werden anschließend schrittweise ergänzt.

Die EUDI Wallet soll Identitätsdaten und unterschiedliche digitale Nachweise speichern können. Dazu gehören beispielsweise Personalausweis beziehungsweise digitale Personenidentifizierungsdaten, elektronischer Aufenthaltstitel, Führerschein sowie Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse. Je nach Aussteller können weitere Bescheinigungen und Nachweise hinzukommen.

Der physische Personalausweis bleibt bestehen. Die EUDI Wallet ergänzt ihn um eine digitale Möglichkeit zur Identifizierung. Für die Einrichtung der digitalen Ausweisfunktion der deutschen Wallet wird zunächst sogar ein gültiger Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

Ja. Die EUDI Wallet unterstützt das Prinzip der selektiven Offenlegung. Damit kann beispielsweise bestätigt werden, dass eine Person über 18 Jahre alt ist, ohne das genaue Geburtsdatum oder die vollständige Anschrift zu übermitteln.

Zu den zentralen Daten gehören Personenidentifizierungsdaten wie Name und Geburtsdatum sowie digitale Nachweise und Attribute. Welche Informationen gespeichert werden, hängt davon ab, welche Nachweise die nutzende Person in ihre Wallet übernimmt.

Nach dem deutschen Konzept werden persönliche Wallet-Daten lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert.

Daten werden erst nach Freigabe durch die nutzende Person an eine registrierte und geprüfte Stelle übertragen. Vor der Übermittlung zeigt die Wallet, wer die Daten anfordert und für welchen Zweck. Die Wallet prüft zudem, ob die angeforderten Informationen zum registrierten Anwendungsfall passen.

Ja. Die staatliche EUDI Wallet soll für Bürger:innen und Einwohner:innen kostenlos nutzbar sein. Das Speichern, Vorzeigen und Prüfen von Nachweisen innerhalb der Wallet ist kostenfrei. Für die Ausstellung einzelner Nachweise können unabhängig von der Wallet weiterhin Gebühren anfallen, wenn auch heute entsprechende Gebühren erhoben werden.

Die Wallet ist durch die Wallet-PIN sowie die Gerätesperre beziehungsweise biometrische Sicherheitsmechanismen geschützt. Eine verlorene Wallet-Instanz kann widerrufen und damit dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

Auf einem neuen Smartphone muss die Wallet anschließend neu eingerichtet werden. Auch die benötigten Nachweise müssen erneut hinzugefügt werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) gehört zu den vorgesehenen Kernfunktionen der EUDI Wallet. Sie ermöglicht rechtsverbindliche elektronische Unterschriften und ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

In der deutschen staatlichen EUDI Wallet liegt der Schwerpunkt zum Start zunächst auf Identifizierung und digitalen Nachweisen. Die Integration der QES-Funktion ist nach aktuellem Projektstand im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen. Für natürliche Personen soll diese Funktion kostenfrei angeboten werden.

Unsere Experten

Dr. Alexander Fronk
Business Development Manager

Dr. Alexander Fronk ist Business Development Manager im Ressort Public Sector bei Materna.

Potrait von Ansprechpartner Holger Wosnitza

Holger Wosnitza
Senior Account Manager

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