21.05.2026
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Digital Experience

Der Weg zum barrierefreien Terminal: Umsetzung, Rechtliches und Chancen

Im ersten Teil dieser Blogserie haben wir erklärt, wie das seit 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen verpflichtet, Selbstbedienungsterminals wie Ticket- oder Geldautomaten barrierefrei zu gestalten, damit sie von allen Menschen selbstständig und fair genutzt werden können. Für die Bewertung der Barrierefreiheit eines Selbstbedienungsterminals sollte eine systematische Prüfung anhand der Prüfschritte der europäischen Norm sowie der nationalen Zusatzanforderungen erfolgen, die sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) ableiten. Ein solcher Prüfvorgang bietet einen strukturierten Überblick über alle relevanten Kriterien und dokumentiert sowohl nicht konforme Elemente als auch Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht.

Bianca Lißner
Accessibility Expert

Key Takeaways

  • Barrierefreiheit wird durch strukturierte Prüfungen nach EN 301 549, BFSG und BFSGV umgesetzt. 
  • Der Prozess umfasst Prüfung, Optimierung, Beratung und abschließende Validierung. 
  • Übergangsfristen gelten bis 2030 bzw. bis zu 15 Jahre für Bestandsgeräte. 
  • Bei Verstößen drohen rechtliche Sanktionen bis hin zum Nutzungsverbot. 
  • Barrierefreiheit ist Pflicht, Qualitätsstandard und wirtschaftliche Chance zugleich.

Der Weg zum barrierefreien Terminal: Die zentralen Schritte

Neben Detail-Befunden zu Barrieren enthält der Prüfbericht konkrete Handlungsempfehlungen und Lösungsvorschläge, um bestehende Barrieren gezielt abzubauen. Darüber hinaus werden auch solche Aspekte benannt, die zwar grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, in der praktischen Nutzung durch Menschen mit Behinderungen jedoch noch Optimierungspotenzial aufweisen. Damit dient die Prüfung nicht nur der Feststellung der Konformität, sondern auch der kontinuierlichen qualitativen Verbesserung im Sinne einer wirklich nutzbaren und inklusiven Gestaltung.

Im Anschluss an die Erstprüfung kann ein begleitender Beratungsprozess erfolgen, bei dem einzelne Gestaltungsschritte und technische Entscheidungen kontinuierlich im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft und optimiert werden. Dieser iterative Ansatz stellt sicher, dass potenzielle Barrieren und Fehlentscheidungen frühzeitig vermieden bzw. behoben werden.

Am Ende des Entwicklungsprozesses kann ein abschließender Folgetest durchgeführt werden. Er dient dazu, die erzielten Verbesserungen zu verifizieren und die Konformität des Selbstbedienungsterminals mit den Anforderungen an Barrierefreiheit abschließend zu bestätigen. Dabei wird sichergestellt, dass das fertige Produkt nicht nur formal den Vorgaben entspricht, sondern in der Praxis von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen vollwertig genutzt werden kann.

Das Materna Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit bietet diese Leistung an. Für die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) wurden bereits zwei Ticketautomaten auf der Grundlage des BFSG geprüft. Damit befindet sich Materna unter den ersten Dienstleistern in Deutschland, die bereits aktiv Selbstbedienungsterminals prüfen.

Die rechtliche Situation – ein Überblick

Das BFSG, die BFSGV und die Europäische Norm 301 549

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Erstmals sind auch private Wirtschaftsakteure verpflichtet, Anforderungen zur Barrierefreiheit zu erfüllen. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen selbstständig nutzen können. Die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird so gestärkt.

Die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) setzt den Anhang I der EU-Richtlinie um. Sie enthält konkrete technische Anforderungen und verweist auf den Stand der Technik. Maßgeblich ist die Europäische Norm EN 301 549 (aktuell Version 3.2.1). Die zukünftige Version 4.1.0 liegt derzeit als Entwurf vor und soll 2026 in Kraft treten.

Fristen und Übergangsregelungen

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich für alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Dazu gehören auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Zahlungsterminals, Ticketautomaten, Check-in-Automaten und Informationsterminals.

Für Produkte, die bereits vor diesem Datum im Einsatz waren, gelten Übergangsfristen bis zum 27. Juni 2030. Zusätzlich gilt: Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer – maximal jedoch 15 Jahre nach Inbetriebnahme – weiter genutzt werden.

Wichtig ist zudem, dass bei fehlender oder unzureichender Umsetzung Sanktionen möglich sind. Dazu zählen Nachbesserungsanordnungen, Einschränkungen der Bereitstellung, Strafzahlungen oder im Extremfall ein Vertriebsverbot. Damit wird deutlich: Die Einhaltung der Fristen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements.

Barrierefreiheit zahlt sich aus – jetzt die Weichen richtig stellen

Die barrierefreie Gestaltung von Selbstbedienungsterminals ist heute eine gesetzliche Verpflichtung, eine wirtschaftliche Chance und ein wichtiger Beitrag zu einem positiven Unternehmensimage. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – eine große und relevante Zielgruppe.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen verbindlich. Unternehmen sollten die Übergangsfristen aktiv nutzen und frühzeitig handeln. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen und sowohl Hard- als auch Software unter realen Nutzungsbedingungen zu prüfen.

Materna unterstützt dabei, Selbstbedienungsterminals barrierefrei, nutzerfreundlich und gesetzeskonform zu gestalten – von der Analyse über die Beratung bis zur abschließenden Konformitätsprüfung.

Weitere Informationen

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Bianca Lißner
Accessibility Expert

Bianca Lißner ist Accessibility Expert bei Materna. Sie berät Kunden zur Umsetzung der Barrierefreiheit und prüft Produkte wie Webseiten, mobile Apps, Software und Hardware auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.