Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Gestaltung digitaler Angebote so, dass alle Menschen sie unabhängig von individuellen Einschränkungen nutzen können. Dazu gehören insbesondere Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen. Ziel ist es, Websites, Apps, Software, Dokumente oder digitale Services so zu entwickeln, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Im Kern bedeutet digitale Barrierefreiheit, dass digitale Inhalte und Funktionen so gestaltet werden, dass sie mit unterschiedlichen Technologien und Nutzungssituationen funktionieren. Dazu gehören beispielsweise Screenreader für sehbehinderte Menschen, alternative Eingabegeräte oder spezielle Anzeigeeinstellungen.

Barrierefreiheit ist dabei kein Spezialthema für eine kleine Nutzergruppe. Viele Maßnahmen verbessern die Nutzungserfahrung für alle Menschen. Klare Navigation, verständliche Sprache oder gut strukturierte Inhalte helfen beispielsweise auch Personen ohne Einschränkungen, digitale Angebote schneller zu erfassen.

Digitale Barrierefreiheit wird häufig mit dem Begriff Accessibility oder A11y bezeichnet. Dieser Begriff stammt aus dem Englischen und wird international in der Webentwicklung und im UX-Design verwendet.

Für wen ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Digitale Barrierefreiheit richtet sich an eine sehr breite Nutzergruppe. Dazu gehören unter anderem:

  • Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit
  • Menschen mit Hörbeeinträchtigungen
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • ältere Menschen
  • Personen mit temporären Einschränkungen, etwa nach Verletzungen
  • Menschen mit situativen Einschränkungen, beispielsweise bei schlechter Internetverbindung oder kleinen Displays

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Form von Behinderung leben. Viele davon sind auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen. Gleichzeitig steigt die Bedeutung digitaler Services im Alltag, etwa bei Behörden, im Onlinehandel, im Gesundheitswesen oder bei digitalen Arbeitsplätzen.

Digitale Barrierefreiheit ist daher nicht nur ein Thema der sozialen Verantwortung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil moderner digitaler Infrastruktur.

Beispiele für digitale Barrieren

Digitale Barrieren entstehen, wenn digitale Inhalte oder Funktionen nicht für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten ausgelegt sind. Sie können in vielen Bereichen auftreten und unterschiedliche Formen annehmen.

Visuelle Barrieren

Viele Barrieren betreffen die visuelle Darstellung von Inhalten. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können beispielsweise Probleme haben, wenn:

  • Farbkontraste zu gering sind
  • Schriftgrößen zu klein sind
  • Inhalte ausschließlich über Farben vermittelt werden
  • Bilder keine Alternativtexte besitzen
  • Layouts bei Zoom oder Vergrößerung nicht korrekt dargestellt werden

Auch komplexe oder überladene Oberflächen können zu Schwierigkeiten führen, da wichtige Informationen schwer zu erkennen sind.

Barrieren für Screenreader

Blinde Menschen nutzen häufig sogenannte Screenreader. Diese Programme lesen Inhalte von Websites oder Anwendungen vor. Damit dies funktioniert, müssen Inhalte technisch korrekt strukturiert sein.

Typische Probleme entstehen, wenn:

  • Überschriften nicht richtig ausgezeichnet sind
  • Formulare nicht korrekt beschriftet sind
  • interaktive Elemente keine verständlichen Bezeichnungen besitzen
  • Navigationselemente nicht logisch aufgebaut sind

Fehlt diese Struktur, kann ein Screenreader Inhalte nur schwer oder gar nicht interpretieren.

Motorische Barrieren

Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen häufig alternative Eingabemethoden, etwa Tastatursteuerung oder spezielle Eingabegeräte. Digitale Barrieren entstehen beispielsweise, wenn:

  • Inhalte nur mit der Maus bedienbar sind
  • Klickflächen zu klein sind
  • Zeitlimits zu kurz sind
  • komplexe Gesten erforderlich sind

Eine barrierefreie Anwendung muss daher auch vollständig über Tastatur oder alternative Eingabemethoden nutzbar sein.

Auditive Barrieren

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können Probleme haben, wenn Inhalte ausschließlich über Audio vermittelt werden. Beispiele sind:

  • Videos ohne Untertitel
  • Podcasts ohne Transkript
  • wichtige Informationen in Audiohinweisen

Untertitel oder textbasierte Alternativen sind daher ein zentraler Bestandteil barrierefreier digitaler Angebote.

Kognitive Barrieren

Auch komplexe Inhalte oder unklare Navigation können Barrieren darstellen. Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren beispielsweise von:

  • klar strukturierten Inhalten
  • verständlicher Sprache
  • konsistenten Navigationselementen
  • übersichtlichen Layouts

Digitale Barrierefreiheit bedeutet daher auch, Inhalte verständlich und nachvollziehbar zu gestalten.

Maßnahmen für mehr digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit lässt sich durch eine Vielzahl von Maßnahmen verbessern. Diese betreffen sowohl die Gestaltung von Inhalten als auch technische Aspekte der Entwicklung.

Strukturierte Inhalte

Eine klare Struktur ist eine zentrale Grundlage barrierefreier digitaler Angebote. Dazu gehören:

  • logisch aufgebaute Überschriftenhierarchien
  • klare Absätze und Textstrukturen
  • verständliche Navigation
  • eindeutige Beschriftungen von Links und Buttons

Diese Struktur hilft sowohl Screenreadern als auch Nutzenden, Inhalte schnell zu erfassen.

Alternativtexte für Bilder

Bilder sollten mit sogenannten Alternativtexten versehen werden. Diese beschreiben den Inhalt eines Bildes für Screenreader. Wichtig ist dabei, dass Alternativtexte den Informationsgehalt eines Bildes verständlich wiedergeben.

Dekorative Bilder können dagegen als solche gekennzeichnet werden, sodass Screenreader sie überspringen.

Gute Farbkontraste

Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind entscheidend für eine gute Lesbarkeit. Besonders Menschen mit Sehschwäche profitieren davon. Internationale Richtlinien definieren konkrete Mindestwerte für Kontraste.

Bedienbarkeit per Tastatur

Eine barrierefreie Website oder Anwendung sollte vollständig über die Tastatur nutzbar sein. Das betrifft insbesondere:

  • Navigation
  • Formulare
  • interaktive Elemente
  • Dialogfenster

Eine klare Fokusanzeige hilft Nutzenden dabei zu erkennen, welches Element aktuell ausgewählt ist.

Untertitel und Transkripte

Für audiovisuelle Inhalte sind Untertitel oder Transkripte wichtig. Sie ermöglichen es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, Inhalte vollständig zu erfassen.

Auch für viele andere Nutzende sind Untertitel hilfreich, beispielsweise in lauten Umgebungen oder bei fremdsprachigen Inhalten.

Verständliche Sprache

Barrierefreie Inhalte sollten möglichst verständlich formuliert sein. Dazu gehören:

  • klare Satzstrukturen
  • einfache Begriffe
  • kurze Absätze
  • erklärende Beispiele

In einigen Kontexten kann auch Leichte Sprache oder Einfache Sprache sinnvoll sein.

Responsives Design

Digitale Angebote sollten auf unterschiedlichen Geräten funktionieren. Dazu gehören Smartphones, Tablets oder große Bildschirme. Responsives Design verbessert nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern unterstützt auch die barrierefreie Nutzung.

Gesetzliche Grundlagen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage guter Gestaltung oder sozialer Verantwortung. In vielen Ländern wird sie zunehmend auch rechtlich verbindlich geregelt. Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist es, sicherzustellen, dass digitale Angebote für möglichst viele Menschen zugänglich sind und niemand aufgrund einer Behinderung oder Einschränkung von digitalen Dienstleistungen ausgeschlossen wird.

EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

Eine wichtige Grundlage für digitale Barrierefreiheit in Europa ist die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen in der Europäischen Union dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Betroffen sind unter anderem:

  • Websites von Behörden und Verwaltungen
  • Onlineportale öffentlicher Einrichtungen
  • mobile Anwendungen öffentlicher Stellen
  • digitale Formulare und Dokumente

Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist außerdem die Verpflichtung zur Barrierefreiheitserklärung. Öffentliche Stellen müssen auf ihren Websites transparent darstellen, inwieweit ihre digitalen Angebote barrierefrei sind und an wen sich Nutzende wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen.

Umsetzung in Deutschland: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Diese Verordnung gilt für Websites und mobile Anwendungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Bundes.

Die BITV verpflichtet öffentliche Stellen unter anderem dazu:

  • digitale Angebote barrierefrei zu gestalten
  • eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen
  • eine Feedbackmöglichkeit für Nutzende anzubieten
  • regelmäßige Überprüfungen der Barrierefreiheit durchzuführen

European Accessibility Act

Mit dem European Accessibility Act (EAA) hat die Europäische Union die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit deutlich erweitert. Während frühere Regelungen vor allem öffentliche Einrichtungen betrafen, richtet sich der EAA auch an viele private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Die Richtlinie wurde 2019 verabschiedet und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ab Juni 2025 gelten die entsprechenden Anforderungen in der gesamten Europäischen Union.

Der European Accessibility Act betrifft unter anderem folgende Bereiche:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • digitale Bankdienstleistungen
  • E-Books und E-Book-Reader
  • Ticket- und Buchungssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten
  • Kommunikationsdienste
  • bestimmte Softwareprodukte

Ziel des Gesetzes ist es, einen einheitlichen europäischen Standard für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Gleichzeitig soll dadurch der Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Einschränkungen deutlich verbessert werden.

Für Unternehmen bedeutet der European Accessibility Act, dass Barrierefreiheit zunehmend Teil der Produktentwicklung und digitalen Strategie werden muss.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweit wichtigste Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und regelmäßig aktualisiert.

Die WCAG definieren konkrete Kriterien, anhand derer sich prüfen lässt, ob eine Website oder Anwendung barrierefrei gestaltet ist. Dabei werden drei Konformitätsstufen unterschieden:

  • Level A: grundlegende Mindestanforderungen
  • Level AA: international häufig geforderter Standard
  • Level AAA: höchste Anforderungen an Barrierefreiheit

Viele gesetzliche Regelungen, darunter auch die BITV und der European Accessibility Act, orientieren sich an den Anforderungen der WCAG Level AA.

Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar: Informationen müssen so dargestellt werden, dass sie von unterschiedlichen Sinneswahrnehmungen erfasst werden können. Dazu gehören beispielsweise Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.

Bedienbar: Alle Funktionen müssen für Nutzende zugänglich sein, etwa über Tastatursteuerung oder alternative Eingabemethoden.

Verständlich: Inhalte und Bedienlogik sollten klar und nachvollziehbar gestaltet sein.

Robust: Digitale Inhalte müssen so programmiert sein, dass sie mit verschiedenen Technologien und assistiven Hilfsmitteln kompatibel sind.

Diese Prinzipien bilden die Grundlage vieler internationaler Accessibility-Standards.

Wie kann man Digitalisierung inklusiver gestalten?

Digitale Barrierefreiheit sollte möglichst früh im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden. Wenn Accessibility erst nachträglich ergänzt wird, entstehen häufig höhere Kosten und technische Einschränkungen.

Barrierefreiheit im Designprozess

Bereits im UX-Design können wichtige Grundlagen gelegt werden. Dazu gehören:

  • barrierefreie Designsysteme
  • ausreichend große Bedienelemente
  • klare Farbkontraste
  • verständliche Navigation

Auch Design-Prototypen sollten frühzeitig auf Barrierefreiheit geprüft werden.

Nutzerzentrierte Entwicklung

Eine inklusive Digitalisierung orientiert sich an den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzenden. Dazu gehört auch, Menschen mit Einschränkungen in Tests und Entwicklungsprozesse einzubeziehen.

Usability-Tests mit unterschiedlichen Nutzergruppen helfen dabei, Barrieren früh zu erkennen.

Accessibility-Tests

Digitale Barrierefreiheit sollte regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören:

  • automatisierte Tests mit speziellen Tools
  • manuelle Tests durch Expertinnen und Experten
  • Tests mit assistiven Technologien wie Screenreadern

Eine Kombination verschiedener Methoden liefert meist die besten Ergebnisse.

Schulung von Teams

Barrierefreiheit betrifft viele Rollen innerhalb eines Projekts. Dazu gehören:

  • UX-Designerinnen und Designer
  • Entwicklerinnen und Entwickler
  • Content-Teams
  • Projektverantwortliche

Schulungen und klare Richtlinien helfen Teams dabei, Barrierefreiheit systematisch umzusetzen.

Barrierefreiheit als Teil der digitalen Strategie

Langfristig sollte digitale Barrierefreiheit Bestandteil der gesamten Digitalstrategie eines Unternehmens oder einer Organisation sein. Dazu gehören:

  • klare Verantwortlichkeiten
  • verbindliche Standards
  • regelmäßige Audits
  • kontinuierliche Verbesserungen

So kann Barrierefreiheit nachhaltig in digitale Produkte und Services integriert werden.

FAQs rund um Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, digitale Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Websites, Apps, Dokumente oder Online-Services.

Digitale Barrierefreiheit hilft vielen Nutzergruppen, darunter:

  • Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • ältere Personen
  • Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen

Viele Maßnahmen verbessern zudem die Nutzung für alle Menschen, etwa durch klare Navigation oder verständliche Inhalte.

Digitale Barrieren entstehen, wenn Inhalte oder Funktionen nicht für unterschiedliche Nutzungsweisen ausgelegt sind. Häufige Beispiele sind:

  • zu geringe Farbkontraste
  • fehlende Alternativtexte für Bilder
  • unstrukturierte Inhalte für Screenreader
  • kleine Klickflächen oder Maus-Zwang
  • Videos ohne Untertitel

Screenreader sind Programme, die digitale Inhalte vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben. Sie werden vor allem von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt. Damit Screenreader funktionieren, müssen Websites technisch korrekt strukturiert sein.

Wichtige Maßnahmen sind unter anderem:

  • klare Struktur und Überschriftenhierarchien
  • Alternativtexte für Bilder
  • ausreichende Farbkontraste
  • vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Untertitel und Transkripte für Medieninhalte
  • verständliche Sprache und klare Navigation

Barrierefreiheit beginnt bereits im UX- und Designprozess. Große Bedienelemente, klare Kontraste, konsistente Navigation und gut strukturierte Inhalte sorgen dafür, dass digitale Angebote für möglichst viele Menschen zugänglich sind.

  • Digitale Barrierefreiheit wird zunehmend gesetzlich geregelt. In Europa spielen insbesondere folgende Regelwerke eine Rolle:
  • die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen
  • der European Accessibility Act, der ab 2025 auch viele private Unternehmen betrifft
  • Diese Vorgaben verpflichten Organisationen dazu, digitale Produkte und Services barrierefrei zu gestalten.

Der wichtigste internationale Standard sind die Web Content Accessibility Guidelines.
Sie definieren Kriterien für barrierefreie Websites und basieren auf vier Prinzipien:

  • wahrnehmbar
  • bedienbar
  • verständlich
  • robust

Viele Gesetze orientieren sich an WCAG Level AA als Mindeststandard.

Barrierefreie digitale Angebote erreichen mehr Menschen, verbessern die Nutzererfahrung und reduzieren Supportaufwand. Gleichzeitig helfen sie Unternehmen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und ihre digitalen Produkte zukunftssicher zu gestalten.

Barrierefreiheit sollte Teil der Digitalstrategie sein. Dazu gehören:

  • klare Verantwortlichkeiten
  • barrierefreie Design- und Entwicklungsstandards
  • regelmäßige Accessibility-Tests
  • Schulungen für Design-, Entwicklungs- und Content-Teams

So können digitale Produkte kontinuierlich verbessert werden.

Sprechen Sie uns gerne an

Portrait von Ansprechpartner Thomas Behrendt

Thomas Behrendt
Competence Center Digital Accessibility

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