05.05.2026
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Digital Experience

Barrierefreie Selbstbedienungsterminals: Wie das BFSG unseren Alltag fairer und einfacher macht

Barrierefreiheit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Beeinträchtigung und sind auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen angewiesen – Tendenz steigend. Beispielsweise zu hoch angebrachte Tasten und Schalter, geringe Kontraste oder fehlende Audioausgaben können dazu führen, dass Selbstbedienungsterminals für viele Menschen nicht nutzbar sind.

Bianca Lißner
Accessibility Expert

Key Takeaways

  • BFSG verpflichtet seit 28.06.2025 private Anbieter zur Barrierefreiheit von Selbstbedienungsterminals. 
  • Betroffen sind u. a. Ticket-, Zahlungs-, Geld- und Check-in-Automaten. 
  • Anforderungen basieren auf BFSG, BFSGV und EN 301 549. 
  • Barrierefreiheit umfasst u. a. Bedienbarkeit, Kontraste und Audioausgabe. 
  • Ziel ist die gleichberechtigte und selbstständige Nutzung für alle Menschen.

Wenn Zugänglichkeit zum Standard wird

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trägt Deutschland diesem Bedarf Rechnung und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Selbstbedienungsterminals wie z. B. Ticketautomaten spielen im Alltag eine entscheidende Rolle und gehören ausdrücklich zu den Produkten, die barrierefrei gestaltet sein müssen.

Von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum profitieren alle Menschen: Anforderungen wie klare Benutzerführung, akustische Unterstützung oder flexible Gestaltung von Kontrasten und Helligkeit helfen allen Menschen. Barrieren treffen häufig auch Menschen ohne formale Einschränkungen – etwa ältere Menschen, Nutzer in Eile oder Gelegenheitsnutzer. Barrierefreie Selbstbedienungsterminals tragen damit nicht nur zur Inklusion bei, sondern verbessern insgesamt die Zugänglichkeit und Effizienz von Dienstleistungen.

Vom Ticketautomaten bis zum Check-in-Kiosk: Diese Terminals fallen unter das BFSG

Folgende Selbstbedienungsterminals fallen unter das BFSG:

  • Zahlungsterminals

sowie folgende Selbstbedienungsterminals, wenn diese zur Erbringung der unter das BFSG fallenden Dienstleistungen bestimmt sind:

  • Geldautomaten
  • Fahrausweisautomaten
  • Check-In-Automaten
  • interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind)

Betreiber und Hersteller müssen sicherstellen, dass sowohl Gerät, Software als auch Anleitungen und Dokumentation barrierefrei gestaltet sind.

Barrierefreiheit wird Pflicht: Was moderne Terminals heute leisten müssen

Für einen barrierefreien Automat ist es erforderlich, die verschiedenen Nutzergruppen mit ihren jeweils spezifischen Anforderungen in den Blick zu nehmen. Die Europäische Norm 301 549 berücksichtigt in ihren Prüfschritten die Vielfalt der Nutzergruppen und wird durch die BFSGV um weitere Anforderungen erweitert.

Anforderungen für blinde Nutzende: Audio, Taktilität und Orientierung

Blinde Menschen benötigen sowohl akustische Ausgaben als auch taktile Orientierungshilfen, um einen Ticketautomaten selbstständig bedienen zu können. Dabei stellt das BFSG in Verbindung mit der BFSGV verschiedene Anforderungen an die Audioausgabe. Diese muss beispielsweise in Lautstärke und Geschwindigkeit anpassbar sein, und Nutzende müssen zuverlässig und nachvollziehbar durch den gesamten Bedienvorgang geführt werden.

Ebenso wichtig ist, dass die Audioführung ohne visuelle Unterstützung gestartet werden kann. Dafür sind eindeutig tastbare Bedienelemente erforderlich, damit Nutzende den Startmechanismus allein über den Tastsinn finden können. Auch weitere Steuerelemente – etwa Tasten auf PIN-Pads oder Navigationstasten – müssen taktil eindeutig unterscheidbar und sicher bedienbar sein. Auch physische Tickets müssen gegebenenfalls über taktile Markierungen verfügen, falls deren Ausrichtung für die Weiterverwendung relevant ist.

Der Schutz der Privatsphäre ist ein zentraler Bestandteil barrierefreier Gestaltung: Für alle akustischen Ausgaben muss daher für blinde Nutzende ein Kopfhöreranschluss bereitstehen, damit sensible Informationen diskret wiedergegeben werden können.

Anforderungen für motorisch eingeschränkte Nutzende

Motorisch eingeschränkte Nutzende sind darauf angewiesen, alle Bedienelemente eines Ticketautomaten ohne körperliche Hürden erreichen und bedienen zu können. Dafür sehen die Anforderungen fest definierte Mindest- und Maximalhöhen für Bedienelemente vor. Diese berücksichtigen auch potenzielle Hindernisse, etwa bauliche Vorsprünge oder Gehäuseausbuchtungen, und legen verbindliche Maße für Knie- und Fußfreiräume fest, sodass der Automat sowohl im Sitzen als auch im Stehen gut nutzbar bleibt.

Ebenso muss gewährleistet sein, dass Anzeigeinhalte auch aus einer sitzenden Position, z. B. durch Nutzende eines Rollstuhls, gut lesbar sind. Das bedeutet: Displays dürfen weder zu hoch noch zu tief angebracht sein und müssen so positioniert sein, dass Informationen in sitzender Position gut erkennbar sind. Ideal ist eine einstellbare Höhe des Displays.

Sichere und intuitive Bedienlogik

Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den erforderlichen Kraftaufwand: Die Bedienung des Automaten darf einen Kraftaufwand von maximal 22,2 N nicht überschreiten. Diese Begrenzung stellt sicher, dass auch Menschen mit eingeschränkter Muskelkraft Eingaben ohne stärkere körperliche Anstrengung ausführen können.

Darüber hinaus müssen Bedienelemente grundsätzlich so gestaltet sein, dass die manuelle Bedienung möglichst einfach ist. Im Idealfall lässt sich eine Eingabe bereits durch die Berührung mit einem einzigen Finger auslösen, ohne komplexe Bewegungen. Dadurch wird die Nutzung des Automaten für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik oder eingeschränkter Koordination erheblich erleichtert.

Bei Bedienung durch Berührung sollten Bedienelemente so gestaltet sein, dass sie nicht bereits beim Herunterdrücken, sondern erst beim Loslassen auslösen. Bedienelemente auf elektronischen Displays müssen eine Mindestgröße bzw. Mindestabstände zu benachbarten Bedienelementen haben. Dadurch wird verhindert, dass Funktionen unbeabsichtigt ausgelöst werden und die Bedienung verlässlich und kontrolliert erfolgt.

Sitzende Nutzung und gute Lesbarkeit des Displays

Sehbehinderte Menschen sind auf hohe Kontraste und ausreichend große Schriften angewiesen. Das betrifft nicht nur die Inhalte auf dem elektronischen Display, sondern auch sämtliche Hardware-Beschriftungen, zum Beispiel Beschilderungen und Hinweise am Gehäuse eines Ticketautomaten. Die BFSGV verpflichtet außerdem dazu, elektronische Anzeigen so auszugestalten, dass Helligkeit, Schriftgrößen und Kontraste flexibel einstellbar sind. Damit wird gewährleistet, dass Nutzende die Darstellung an ihre individuellen und auch situativen Bedürfnisse wie z. B. starke Sonneneinstrahlung anpassen können.

Flexibilität und Alternativen bei der Nutzung

Es ist außerdem wichtig, dass Nutzende genug Zeit erhalten, um Eingaben vorzunehmen oder Hinweise zu lesen, bevor ein Vorgang automatisch abbricht oder eine Meldung verschwindet. Davon profitieren insbesondere Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, die mehr Zeit zur Bedienung benötigen.

Wenn ein Selbstbedienungsterminal Sprachfunktionen nutzt, muss stets auch eine nicht auditive Alternative zur Verfügung stehen, damit alle Nutzenden die Inhalte unabhängig von ihrem Hörvermögen vollständig erfassen können.

Barrierefreie Informationsbereitstellung

Zusätzlich müssen Informationen zur Barrierefreiheit sowohl des Terminals selbst als auch der darüber bereitgestellten Dienstleistung vorhanden sein, z. B. auf einer Website und möglichst auch am Terminal selbst. Diese Angaben müssen ebenfalls in barrierefreier Form verfügbar sein, damit alle Nutzenden sie ohne Einschränkungen wahrnehmen können.

Neben den oben aufgeführten wichtigen Anforderungen gibt es weitere Vorgaben in der europäischen Norm EN 301 549, dem BFSG und der BFSGV. Alle Vorgaben werden bei einem Test auf Barrierefreiheit berücksichtigt und bewertet.

Lesen Sie im Folgebeitrag, wie Unternehmen barrierefreie Selbstbedienungsterminals praktisch umsetzen können, welche rechtlichen Vorgaben dabei gelten und welche Chancen sich daraus für Nutzerfreundlichkeit, Inklusion und Wettbewerbsfähigkeit ergeben.

Weitere Informationen

Der Weg zum barrierefreien Terminal: Umsetzung, Rechtliches und Chancen

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Digitale Barrierefreiheit: Wie die Umsetzung gelingt

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Digitale Barrierefreiheit.

Bianca Lißner
Accessibility Expert

Bianca Lißner ist Accessibility Expert bei Materna. Sie berät Kunden zur Umsetzung der Barrierefreiheit und prüft Produkte wie Webseiten, mobile Apps, Software und Hardware auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.