Deutschland-Stack

Der Deutschland Stack schafft eine gemeinsame technologische Grundlage für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit einheitlichen Standards, wiederverwendbaren Komponenten und offenen Schnittstellen soll er dazu beitragen, digitale Verwaltungsleistungen besser zu verknüpfen, bestehende Lösungen einfacher nachzunutzen und die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken.

Diese Seite zeigt, was hinter dem Deutschland Stack steckt, welche Bausteine und Prinzipien ihn prägen und was seine Einführung für Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Was ist der Deutschland-Stack und was beinhaltet er?

Der Deutschland-Stack ist die nationale souveräne Technologie-Plattform für die Digitalisierung von Staat und Verwaltung. Er soll eine gemeinsame technologische Grundlage schaffen, auf der Bund, Länder und Kommunen digitale Verwaltungsleistungen entwickeln, betreiben und miteinander verknüpfen können. 

Dabei ist der Deutschland-Stack nicht als einzelne Software oder zentrale Behördenplattform zu verstehen. Er umfasst technische Standards, Architekturprinzipien, wiederverwendbare Komponenten sowie organisatorische und strategische Rahmenbedingungen. Ziel ist eine Verwaltungs-IT, in der Lösungen besser zusammenspielen, häufiger nachgenutzt und einfacher über verschiedene föderale Ebenen hinweg eingesetzt werden können. 

Ein zentraler Bestandteil ist der sogenannte Plattformkern. Zu den bislang festgelegten Basisdiensten gehören unter anderem: 

  • Identität und Vertrauen: etwa eID und perspektivisch die EUDI-Wallet für die digitale Identifizierung 

  • Datenaustausch: FIT-Connect für die standardisierte Übermittlung von Daten zwischen IT-Systemen 

  • Daten- und Nachweisabruf: NOOTS für den behördenübergreifenden Abruf bereits vorhandener Nachweise 

  • Zahlungsabwicklung: der Zentrale Basisdienst Zahlungsabwicklung einschließlich ePayBL 

  • Postfach und Kommunikation: ZaPuK für eine einheitlichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung 

Technisch betrachtet reicht der Deutschland-Stack von Infrastruktur, Entwicklung, Sicherheit und Betrieb über Plattformen und Basisdienste bis hin zu Anwendungen, Zugängen sowie übergreifenden Vorgaben für Strategie, Architektur und Governance. 

Warum braucht es den Deutschland-Stack? 

Die Verwaltungs-IT in Deutschland ist über viele Jahre föderal gewachsen. Dadurch existieren heute zahlreiche unterschiedliche Systeme, Fachverfahren und Einzellösungen bei Bund, Ländern und Kommunen. Das ist nicht grundsätzlich problematisch. Schwierig wird es jedoch, wenn ähnliche Funktionen mehrfach entwickelt werden oder Systeme nicht ohne Weiteres miteinander kommunizieren können. 

Der Deutschland-Stack adressiert deshalb vor allem drei strukturelle Herausforderungen: 

Fragmentierung: Für vergleichbare Aufgaben existieren häufig unterschiedliche Lösungen. Das erschwert die Nachnutzung und erhöht den Aufwand für Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung. 

Fehlende Wiederverwendung: Ähnliche digitale Funktionen werden teilweise mehrfach entwickelt. Gemeinsame Basisdienste und Plattformen sollen dafür sorgen, dass bereits vorhandene Lösungen häufiger wiederverwendet werden können. 

Mangelnde Interoperabilität: Unterschiedliche Systeme und Datenstrukturen führen zu komplexen Schnittstellen, Medienbrüchen und mehrfacher Dateneingabe. Gemeinsame Standards und Schnittstellen sollen den Austausch vereinfachen. 

Hinzu kommt das Ziel einer größeren digitalen Souveränität. Die öffentliche Verwaltung soll ihre digitalen Kernfunktionen langfristig kontrollierbar, sicher und möglichst unabhängig von einzelnen Technologieanbietern gestalten können. Der Deutschland-Stack setzt deshalb unter anderem auf offene Standards, Open Source, austauschbare Komponenten und eine stärkere Berücksichtigung europäischer Anbieter. 

Ist der Deutschland-Stack verpflichtend?

Der Deutschland-Stack ist nicht pauschal für jede Behörde, jedes bestehende IT-System oder jedes Unternehmen verpflichtend. Allerdings wurden inzwischen für bestimmte Bereiche verbindliche Vorgaben beschlossen. 

Im März 2026 hat der IT-Planungsrat die definierten technischen Standards als verbindliche Grundlage für Lösungen des Deutschland-Stacks festgelegt. Für Neu- und Weiterentwicklungen streben Bund, Länder und Kommunen zudem die Nutzung der vorgesehenen Lösungen und Komponenten an. 

Im Juni 2026 wurde die Verbindlichkeit für zentrale Basisdienste weiter konkretisiert: Die Länder haben sich verpflichtet, die Komponenten für Identität und Vertrauen mit eID und EUDI-Wallet, FIT-Connect sowie NOOTS anzubinden, flächendeckend bereitzustellen und zu nutzen. Für weitere Komponenten wie Zahlungsabwicklung und Postfach werden Betriebs- und Finanzierungsmodelle noch ausgearbeitet. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Fachverfahren kurzfristig vollständig ersetzt werden müssen. Der Deutschland-Stack wird schrittweise aufgebaut. Wie bestehende Lösungen angepasst, integriert oder perspektivisch migriert werden, hängt unter anderem vom jeweiligen Verfahren, der Wirtschaftlichkeit sowie den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen ab. 

Auch wichtig: Die öffentlich verfügbare Tech Stack Landkarte dient derzeit vor allem der Orientierung und Weiterentwicklung. Sie ist für sich genommen noch keine rechtliche oder vertragliche Grundlage. 

Was ist der Deutschland-Stack Standard?

Einen einzelnen „Deutschland-Stack Standard“ gibt es nicht. Vielmehr definiert der Deutschland-Stack eine Reihe gemeinsamer technischer Standards und Architekturprinzipien, an denen sich Lösungen orientieren sollen. 

Die Standards decken unterschiedliche Technologiefelder ab. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Standards für APIs und Schnittstellen wie REST und OpenAPI 

  • Daten- und Dokumentenformate wie JSON, XML oder PDF/UA 

  • Vorgaben für Cloud und Managed Services 

  • Standards für IT-Sicherheit, darunter Vorgaben des BSI 

  • Standards für DevSecOps und Softwareentwicklung 

  • Standards für semantische Technologien 

  • neue Standards und Protokolle für Künstliche Intelligenz, beispielsweise für die Kommunikation zwischen KI-Agenten 

Hinzu kommen Architekturprinzipien wie API-First, lose Kopplung, Wiederverwendbarkeit, Zero Trust, Ende-zu-Ende-Digitalisierung und der bevorzugte Einsatz europäischer Lösungen. 

Der sogenannte Tech Stack beschreibt damit die technische Ebene des Deutschland-Stacks: Er legt fest, welche Technologien, Standards und Prinzipien für eine interoperable, sichere und zukunftsfähige Verwaltungs-IT relevant sind. Die Vorgaben werden kontinuierlich weiterentwickelt, da sich auch Technologien und Anforderungen verändern.

FAQ zum Deutschland-Stack 

Der Deutschland-Stack arbeitet größtenteils im Hintergrund. Bürgerinnen und Bürger sollen daher nicht mit dem Stack selbst interagieren, sondern seine Auswirkungen bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen spüren. 

Perspektivisch können beispielsweise digitale Identitäten, Postfächer, Bezahlfunktionen und der Austausch von Nachweisen einheitlicher genutzt werden. Besonders wichtig ist dabei das Once-Only-Prinzip: Daten oder Nachweise, die einer Behörde bereits vorliegen, sollen mit entsprechender rechtlicher Grundlage und Zustimmung nicht immer wieder neu eingereicht werden müssen. 

Ein Behördengang könnte dadurch künftig stärker als durchgängiger digitaler Prozess funktionieren: identifizieren, Antrag stellen, benötigte Nachweise bereitstellen, bezahlen und Rückmeldungen erhalten, ohne zwischen unterschiedlichen Systemen oder analogen und digitalen Kanälen wechseln zu müssen. 

Diese Veränderungen entstehen allerdings schrittweise. Der Deutschland-Stack ersetzt nicht von heute auf morgen die bestehenden Verwaltungsangebote. 

Für Unternehmen hat der Deutschland-Stack zwei unterschiedliche Bedeutungen. 

Unternehmen als Nutzende von Verwaltungsleistungen sollen langfristig von einfacheren und stärker standardisierten Prozessen profitieren. Daten und Nachweise könnten häufiger wiederverwendet, digitale Identitäten und Bezahlmöglichkeiten vereinheitlicht und der Datenaustausch mit Behörden vereinfacht werden. 

Für IT- und Digitalunternehmen, die Lösungen für die öffentliche Verwaltung entwickeln, werden die Architekturprinzipien und Standards des Deutschland-Stacks zunehmend wichtiger. Themen wie offene Schnittstellen, Interoperabilität, Cloud-Fähigkeit, IT-Sicherheit, Wiederverwendbarkeit und digitale Souveränität sollten deshalb bereits bei Architektur- und Produktentscheidungen berücksichtigt werden. 

Gerade im Umfeld öffentlicher Ausschreibungen ist damit zu rechnen, dass die Kompatibilität mit dem Deutschland-Stack und die Nutzung zentraler Komponenten künftig stärker in Anforderungen einfließen. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung des Tech Stacks und der verbindlichen Standards deshalb kontinuierlich beobachten. 

Open Source ist ein wichtiger Bestandteil des Deutschland-Stacks, aber nicht die einzige zulässige Form von Software. 

Das Ziel besteht darin, Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern zu reduzieren und Lösungen transparenter, austauschbarer und besser nachnutzbar zu machen. Der Deutschland-Stack setzt deshalb auf offene Standards und Schnittstellen und sieht für notwendige Eigenentwicklungen des Staates einen starken Open-Source-Ansatz vor. 

Gleichzeitig sollen bestehende Produkte und marktreife Lösungen genutzt werden können. Der Deutschland-Stack folgt unter anderem dem Prinzip „Prefer Buy over Make“: Wo geeignete Lösungen verfügbar sind, sollen sie nicht unnötig neu entwickelt werden. Bei der Beschaffung sollen europäische und digital souveräne Angebote besonders berücksichtigt werden. 

Open Source und kommerzielle Produkte schließen sich deshalb im Deutschland-Stack nicht aus. Entscheidend ist, dass Lösungen interoperabel, kontrollierbar, sicher und möglichst ohne problematische Abhängigkeiten betrieben und ausgetauscht werden können. 

Der Deutschland-Stack soll bestehende Verwaltungs-IT nicht auf einen Schlag ersetzen. Vielmehr verändert er schrittweise die Art, wie neue digitale Lösungen geplant und bestehende Systeme weiterentwickelt werden. 

Statt für jedes Vorhaben eine neue Einzellösung aufzubauen, soll zunächst geprüft werden, welche Standards, Plattformen und Basisdienste bereits vorhanden sind und nachgenutzt werden können. Bestehende Fachverfahren können dabei grundsätzlich erhalten bleiben und über standardisierte Schnittstellen und Integrationsplattformen stärker miteinander verbunden werden. 

Dadurch verschiebt sich der Fokus von isolierten Digitalisierungsprojekten hin zu einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur. Für Behörden bedeutet das langfristig weniger Sonderlösungen, eine bessere Wiederverwendbarkeit und einen einfacheren Datenaustausch. Gleichzeitig entsteht eine Transformationsaufgabe: Gewachsene IT-Landschaften müssen schrittweise an die neuen Standards und Komponenten angebunden werden. 

Der Deutschland-Stack ist deshalb weniger ein einzelnes IT-Projekt als ein langfristiger Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die Verwaltungsdigitalisierung. 

Der Deutschland-Stack hat keinen einzelnen Starttermin. Er wird bereits aufgebaut und soll schrittweise bis 2028 weiterentwickelt werden. 

2026 wurden dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Im März verständigten sich Bund und Länder auf den ersten Plattformkern und verbindliche Standards. Im Juni wurden Zuständigkeiten, Finanzierung und die verbindliche Nutzung ausgewählter Basisdienste weiter konkretisiert. 

Weitere Komponenten, Betriebsmodelle, Governance-Strukturen und Umsetzungswege befinden sich noch in Entwicklung. Einen detaillierten verbindlichen Meilensteinplan für die weitere Realisierung soll der Bund zur 52. Sitzung des IT-Planungsrats im März 2027 vorlegen. 

Der Deutschland-Stack wird daher auch 2028 voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. Er ist als dauerhaft weiterentwickeltes digitales Ökosystem angelegt, das sich an neue Technologien und Anforderungen anpassen soll. 

Fünf Prinzipien für einen wirksamen Deutschland-Stack

Standards und technische Bausteine allein schaffen noch keine interoperable Verwaltung. Aus der praktischen Arbeit mit Verwaltungs-IT lassen sich aus Materna Sicht fünf Muster ableiten, die zeigen, wie die Komponenten des Deutschland-Stacks wirksam eingesetzt werden können. 

Once Only

Daten möglichst einmal erheben und anschließend legitimiert mehrfach nutzen.

Human in the Loop

KI unterstützt Entscheidungen, die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Integration statt Migration

Bestehende Systeme anschlussfähig machen, statt sie grundsätzlich zu ersetzen.

Orchestrierung über Plattformen

Wiederverwendbare Plattformen verbinden Prozesse, Daten und Fachverfahren.

Skalierbarkeit von Beginn an

Sicherheit, Betrieb und Nachnutzung bereits bei der Architektur mitdenken.

Den Deutschland-Stack operativ nutzbar machen

Materna versteht den Deutschland-Stack als langfristigen Transformationsrahmen, dessen Wirkung sich in der praktischen Umsetzung entscheidet. Als langjähriger Digitalisierungspartner der öffentlichen Verwaltung verbindet Materna strategische Architekturziele mit Erfahrung aus Entwicklung, Modernisierung und Betrieb kritischer Verwaltungssysteme. 

Dabei steht nicht der vollständige Austausch bestehender Lösungen im Mittelpunkt. Materna unterstützt Behörden dabei, Fachverfahren schrittweise interoperabel zu machen, Basisdienste zu integrieren, Plattformen für durchgängige Prozesse aufzubauen und sichere sowie souveräne Betriebsmodelle zu gestalten. So lässt sich der Deutschland-Stack von einem technologischen Ordnungsrahmen in konkrete, skalierbare Verwaltungs-IT übersetzen. 

Aufbau des Tech-Stacks

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Portrait von Ansprechpartner Marco Kremer

Marco Kremer
Leiter Competence Center Data Management

Dr. Alexander Fronk
Business Development Manager im Ressort Public Sector