Jetzt BFSG-Check anfragen

Entsprechend des European Accessibililty Act (EAA) der EU wird Barrierefreiheit ab Juni 2025 für die allermeisten Online-Shops und viele Websites verpflichtend: Produkte und Dienstleistungen sollen nach dem Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz (BFSG) für Verbraucher:Innen barrierefrei werden und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Das neue Gesetz richtet sich damit an Wirtschaftsakteure, etwa Produkthersteller, Händler und Dienstleister. Mit unserem Quickcheck prüfen unsere zertifizierten Experten, wie es um die Barrierefreiheit bei Ihrem Webangebot bestellt ist. Dieser einfache Test ist reduziert gehalten. Aufgenommen sind Prüfpunkte, die einfach zu analysieren sind. Auch wenn diese ersten Tests erfolgreich sind, können Barrieren bestehen, die Menschen mit Behinderung den Zugang verwehren. 

Werden Sie jetzt aktiv und setzen Sie die rechtliche Pflicht zur barrierefreien Gestaltung frühzeitig um. Gerne prüfen wir Ihre Webseite unverbindlich auf mögliche Verstöße und beraten Sie in einem Analyse-Gespräch rund um digitale Barrierefreiheit. Melden Sie sich einfach bei uns.