Wissenscenter Digitale Barrierefreiheit

Wissenscenter Digitale Barrierefreiheit – schon gewusst?

Mit unserem Wissenscenter Digitale Barrierefreiheit helfen wir Ihnen, Ihre Kenntnisse über die Anforderungen und Auswirkungen der digitalen Barrierefreiheit und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu vertiefen, um rechtliche und praktische Aspekte besser einschätzen zu können.

Wichtig sind diese Informationen für alle Personen in Unternehmen, die sich um gesetzliche Konformität und die Verbesserung barrierefreier Zugänge in Dienstleistungen und Produkten kümmern. Dies sind insbesondere die Geschäftsführung, die Rechtsabteilung, Produktentwicklung und -management, IT-Abteilung, Compliance-Beauftragte, Qualitätsmanagement und Marketing.

Es betrifft vor allem digitale Angebote, die für Verbraucher:innen bestimmt sind und von Unternehmen mit einer bestimmten Größe bereitgestellt werden. Nicht alle kommerziellen Webseiten fallen automatisch unter das BFSG. Hier sind die wichtigsten Punkte: 

Betroffen sind: 

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Banken und Finanzdienstleister (z. B. Online-Banking)
  • Telekommunikationsanbieter
  • E-Book-Plattformen und Streaming-Dienste
  • Ticketing-Systeme für Reisen und Veranstaltungen
  • Hotelbuchungsportale 

Nicht betroffen sind: 

  • Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 2 Mio. €)
  • Private Webseiten und Blogs (die nicht kommerziell betrieben werden)
  • Webseiten von Kleinstunternehmen, sofern sie keine essenziellen Dienstleistungen anbieten 

Was bedeutet das für Webseitenbetreiber? 

Ab 28. Juni 2025 müssen betroffene Webseiten barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet: 

  • Textalternative für Bilder
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  • Klare Strukturen und Kontraste
  • Einfache Sprache und verständliche Navigation 

Relevanz und Bedeutung von Smartphones und Apps 

  • Apps sind Anwendungen auf Smartphones.
  • Im Vergleich zum Computer bieten sie:
  • Höhere Mobilität
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit und intuitivere Nutzung
  • Bessere Zugänglichkeit und damit einen größeren Nutzerkreis
  • Rund 68,5 Millionen Smartphone-Nutzer in Deutschland (Quelle: statista.com)
  • Apps für nahezu alle Lebensbereiche, z. B.
  • Banking-Apps
  • Shopping-Apps
  • Abfall-Apps
  • Aus täglichem Leben nicht wegzudenken 

Motivation für Barrierefreiheit und Vorteile von Smartphones und Apps für Menschen mit Behinderungen 

  • 9,3 Prozent der Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung.
  • 18,9 Prozent der Menschen in Deutschland sind älter als 65 Jahre (Quelle: statista.com), davon nutzen 73 Prozent Smartphones (Quelle: bitkom.org).
  • Temporäre Beeinträchtigungen durch z. B. Krankheit oder Unfall  

Vorteile von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen 

  • Spracherkennung und Sprachsteuerung
  • Apps für verschiedene Bedürfnisse (z. B. zur Erkennung von Objekten)
  • Autovervollständigung und Wortergänzung
  • Vergrößerung
  • Integrierte Screenreader
  • Haptisches Feedback und Vibrationsalarme
  • Videotelefonie 

Vorteile der Barrierefreiheit 

  • Nutzbarkeit und Zugänglichkeit für alle Menschen
  • Erreichbarkeit von mehr Benutzergruppen
  • Verbessertes Nutzererlebnis für alle
  • Unterstützt die Suchmaschinenoptimierung (SEO) 

Gesetzliche Vorgaben 

Behörden und öffentliche Stellen 

  • Behörden sind nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, die Benutzung von mobilen Anwendungen für alle Bürger zu ermöglichen. In Deutschland wird diese Richtlinie im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt.
  • Mobile Anwendungen werden gemäß den weltweiten Richtlinien EN 301 549 und WCAG auf Barrierefreiheit getestet. 

Unternehmen 

  • Ab 2025 wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die digitale Barrierefreiheit auch für Unternehmen Pflicht. Diese Richtlinie basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und schließt mobile Anwendungen ein. Unternehmen müssen ihre Apps und Webseiten entsprechend testen und anpassen. 

Mehr Verständlichkeit für alle 

Die Begriffe „Einfache Sprache“ und „Leichte Sprache“ werden häufig synonym verwendet, obwohl sie für zwei unterschiedliche Konzepte stehen. 

Während sich die Einfache Sprache an ein allgemeines Publikum richtet, stehen bei der Leichten Sprache Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. so genannter geistiger Behinderung im Fokus. Menschen mit Lernschwierigkeiten, wie sie sich selbst nennen, sind nicht nur an der Erstellung von Regelwerken für Leichte Sprache beteiligt, sondern sollten auch als Prüfende für die Verständlichkeit erstellter Leichte-Sprache-Texte einbezogen werden. 

Sowohl Einfache Sprache als auch Leichte Sprache erleichtern Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz im Leseverstehen in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten. Davon profitieren beispielsweise Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gehörlose Menschen sowie an Demenz erkrankte Menschen. Leicht verständliche Sprache trägt zur gesellschaftlichen Teilhabe bei, indem sie zu eigenständigem Informieren und selbstbestimmten Entscheidungen ermutigt. 

Etwa 6,2 Millionen Deutsch sprechende Erwachsene im Alter zwischen 18 und 64 Jahren haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben von Buchstaben, Wörtern oder Sätzen. Das sind 12,1 Prozent der entsprechenden Gesamtbevölkerung (Quelle: Leo 2018 – Leben mit geringer Literalität). Mit Einfacher Sprache und Leichter Sprache können Sie diesen Menschen helfen, die Texte auf Ihrer Webseite zu verstehen. 

Leichte Sprache Einfache Sprache 
  • Leichte Sprache folgt klar definierten Regeln (z. B. wichtige Inhalte voranstellen, kurze Sätze und erläuternde Bilder verwenden). 
  • Einfache Sprache orientiert sich an der mündlichen Sprache. 
  • Leichte Sprache sollte durch Menschen der Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft werden (Zielgruppenprüfung). 
  • Einfache Sprache hat ein höheres Sprachniveau als Leichte Sprache. 
  • Leichte Sprache ist eine Anforderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). 
  • Einfache Sprache kann im Rahmen der Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) genutzt werden, um Informationen auf verständliche Weise verfügbar zu machen. 
  • Zielgruppe: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. mit Lernschwierigkeiten 
  • Zielgruppe: Menschen mit geringer Literalität, also mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben 
  • Norm für Leichte Sprache:  
    DIN SPEC 33429 Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache  
  • Normen für Einfache Sprache: 
    DIN ISO 24495-1:2024-03 Einfache Sprache - Teil 1: Grundsätze und Leitlinien (ISO 24495-1:2023) und DIN 8581-1 Einfache Sprache - Anwendung für das Deutsche - Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen 

Ein weiterer Begriff, der Ihnen im Kontext leicht verständlicher Sprache begegnen kann, ist die „bürgernahe Verwaltungssprache“. Diese vereinfachte Version der deutschen Sprache bezieht sich auf die Kommunikation der öffentlichen Verwaltung gegenüber Bürger:innen. Wenn es um die Vermittlung juristischer Themen geht, heißt es manchmal auch „bürgernahe Rechts- und Verwaltungssprache“. 

Leseprobe Leichte Sprache und Einfache Sprache

UN-Behindertenrechtskonvention 

Die Konvention zielt darauf ab, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Chancen wie alle anderen Menschen haben sollen. Dies betrifft ebenfalls einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. 

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates 

Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass alle Bürger:innen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Diensten haben, die von öffentlichen Stellen online angeboten werden. Dies betrifft sowohl mobile Anwendungen als auch Webseiten. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. 

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates 

Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der EU und trägt dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu stärken. Verbessert werden soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auf europäischer Ebene. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. 

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 

Das BGG zielt darauf ab, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es enthält Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und verpflichtet öffentliche Stellen zur Einhaltung der BITV 2.0. 

BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 

Die BITV 2.0 spielt eine zentrale Rolle dabei, digitale Inhalte in Deutschland für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie dient als Grundlage für die Barrierefreiheitsanforderungen von Webseiten und Apps öffentlicher Einrichtungen. 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 

Das BFSG erweitert die Anforderungen an Barrierefreiheit im privaten Sektor. Es setzt den EAA (European Accessibility Act) in nationales Recht um und fordert erstmals auch von privaten Unternehmen, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im wirtschaftlichen und sozialen Leben zu fördern. 

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)  

Die WCAG sind internationale Richtlinien, die Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten festlegen. Veröffentlicht wurden sie vom World Wide Web Consortium (W3C) und umfassen vier Prinzipien: „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“. Innerhalb dieser Prinzipien gibt es 13 Richtlinien und 78 Erfolgskriterien, die in drei Konformitätsstufen eingeteilt werden: A (Einfach-A), AA (Doppel-A) und AAA (Dreifach-A). Diese Kriterien sind auch Grundlage für die Prüfung nach der EN 301 549. 

EN 301 549 

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest. Sie orientiert sich an den WCAG und deckt einen großen Bereich an Produkten und Dienstleistungen ab, einschließlich Software, Hardware, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente. Die Norm ist ein wesentlicher Bestandteil der Barrierefreiheitsanforderungen. So dient sie als Grundlage für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die BITV 2.0. 

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Portrait von Ansprechpartner Thomas Behrendt

Thomas Behrendt
Competence Center Digital Accessibility

Potrait von Ansprechpartner Knut

Knut Ludwiczak
Consultant Barrierefreiheit und Usability