05.02.2025
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Justiz

Digitalisierung in der Justiz

Der Bundestag hatte bereits im Oktober 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Wie die neue Bundesregierung damit umgehen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass der Gesetzesentwurf einen wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung und Modernisierung der Justiz darstellt.

Ralf Hülsbömer
Key Account Manager eJustice

Bereits 2021 wollte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gemeinsam mit Tech4Germany (DigitalService GmbH des Bundes) den Prototypen eines Online-Klagetools für Bürger:innen entwickeln. Die Umsetzung des Prototyps stellte die Justiz vor Herausforderungen. 

Mit dem Gesetzesentwurf des BMJ zur „Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ vom 12. Juni 2024 wollte der Gesetzgeber nun den Weg frei machen und einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und bürgernahen Justiz unternehmen.  

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, Online-Verfahren für Geldforderungen vor Amtsgerichten einzuführen, damit auch den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Effizienz der Verfahren bei Gericht zu steigern. Eine zeitnahe Umsetzung dieses Gesetzes ist von entscheidender Bedeutung, um die Justiz fit für die Zukunft zu machen. 

Vom Prototypen zum Gesetzesentwurf mit Reallabor 

Der Referentenentwurf sah vor, dass das Online-Verfahren für Rechtsstreitigkeiten über Geldforderungen mit einer Streitwertgrenze von 5.000 Euro gilt. Diese Grenze kann dynamisch an Änderungen der GVG-Streitwertgrenze angepasst werden. Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind Familiensachen und die freiwillige Gerichtsbarkeit. Der Schwerpunkt liegt auf Fluggastrechtefällen und anderen Massenverfahren mit niedrigem Streitwert, für die die Nutzung digitaler Eingabemasken und Kommunikationsplattformen verpflichtend sein soll.  

Bürger:innen können Klagen entweder digital oder traditionell einreichen. Das Verfahren soll barrierefrei und nutzerfreundlich über ein bundeseinheitliches Justizportal zugänglich sein. Zentrale Anliegen sind die Interoperabilität der Systeme und ein nutzerorientierter Zugang. Die gemeinsame Bearbeitung digitaler Dokumente durch die Parteien und das Gericht sowie die Nutzung von Videoverhandlungen und anderen Fernkommunikationstechnologien waren ebenfalls vorgesehen. 

Die Umsetzung war in sogenannten Reallaboren geplant. Gemeinsam mit Pilotgerichten aus der Landesjustiz sollten die Bundesländer direkt bei der Umsetzung beteiligt werden. 

Technische und organisatorische Herausforderungen 

Die Einführung eines solchen Online-Verfahrens stellt die Justiz vor technische und organisatorische Herausforderungen. Aufgrund der föderalen Struktur der Justiz gibt es unterschiedliche Anforderungen, und die Anpassung neuer Technologien an bestehende Arbeitsprozesse erfordert eine Standardisierung. In der Rechtspraxis bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Gerichte die neuen Möglichkeiten tatsächlich nutzen werden. Zudem könnte die Komplexität des Verfahrens für Laien eine Herausforderung darstellen. 

Stimmen aus der Justiz und Rechtspraxis 

Der Entwurf wurde von vielen Beteiligten als wichtiger Schritt zur Modernisierung der Justiz begrüßt. Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, betonte: „Wir wollen den Zugang zu unseren Gerichten so einfach wie möglich gestalten und effiziente Verfahren bei hoher Qualität für alle Prozessbeteiligten.“ 

Die Kanzlei NOERR beschreibt den Entwurf als Meilenstein: „Er zeigt exemplarisch, wie der Gesetzgeber mit innovativer Gesetzgebung auch traditionsreiche, komplexe und grundrechtssensible Rechtsgebiete wie das Zivilprozessrecht zielgerichtet an die Digitalisierung anpassen will.“ Auch die Kanzlei Rose&Partner betonen die Bedeutung des Entwurfs: „Der digitale Zivilprozess soll nicht nur den Zugang zum Recht erleichtern, sondern auch die Effizienz und Transparenz der Verfahren steigern.“ 

Warum eine zeitnahe Umsetzung notwendig ist 

Die Zahlen der neu eingegangenen Verfahren erster Instanz bei Amts- und Landgerichten sind seit Jahren rückläufig. Von 2005 bis 2019 sind die Neuzugänge bei den Amtsgerichten um etwa 36 Prozent und bei den Landgerichten um rund 21 Prozent zurückgegangen. Seitdem setzt sich der Trend weiter fort. Der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“ des BMJ gibt Einblicke, woran dies liegt (Link).  

Der Referentenentwurf des BMJ ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Er soll den Zugang zum Recht erleichtern und die Effizienz der Verfahren steigern. Eine schnelle Umsetzung ist notwendig, um die Justiz zukunftsfähig zu machen und den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. Die Digitalisierung bietet die Chance, Verfahren zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und den Zugang zum Recht zu verbessern. Wenn die Reformen noch vor der Bundestagswahl Ende Februar 2025 umgesetzt worden wären, hätte dies die Justiz nachhaltig modernisiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell die neue Regierung den Entwurf weiter vorantreibt. 

Justizcloud wird auf den Weg gebracht 

Eine Bundesländerübergreifende „Justizplattform“ (Kommunikationsplattform) und auch ein „Justizportal“ ist für eine Umsetzung eines solchen Online-Verfahrens unabdingbar. Der Betrieb einer derartigen Plattform stellt an die Justiz weitere Herausforderungen. Es braucht auch hierfür eine Justizcloud, die das BMJ mit seiner Machbarkeitsstudie für eine Justizcloud bereits auf den Weg gebracht hatte. Ende November 2024 hatten die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, dass Bund und Länder bis Ende 2026 schrittweise eine erste lauffähige Version einer bundeseinheitlichen Justizcloud realisieren wollen. Seit dem 22. Januar 2025 liegt auch der Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie Justizcloud vor. Nun liegt es an der künftigen Bundesregierung, die Fortschritte fortzuführen. 

Materna in der Justiz 

Als führender IT-Dienstleister unterstützt Materna die öffentliche Verwaltung und insbesondere auch die Justiz auf Bundes- und Landesebene bei sehr vielen Digitalisierungsprojekten. Unsere Lösungsansätze integrieren innovative Technologien nahtlos in bestehende Systeme und optimieren Arbeitsprozesse. Aus unserer Sicht ist eine schnelle Umsetzung des Gesetzes zur „Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ entscheidend, um die Justiz nachhaltig zu modernisieren und damit den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. 

Ralf Hülsbömer
Key Account Manager eJustice