12.05.2025
Short News
Public Sector

Das neue Digitalministerium – wohin die Reise geht

Ein deutliches Ausrufezeichen für die Digitalisierung? Wie kraftvoll ausgestaltet ist das Digitalministerium wirklich? Geht doch! Nach jahrelanger Diskussion bekommt Deutschland mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung nicht nur ein neues Bundesministerium, sondern zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik erhält das Thema Digitalisierung einen vollwertigen Sitz und Stimme am Kabinettstisch. 

Portrait Ansprechpartner Johannes Rosenboom
Johannes Rosenboom
Senior Vice President Sales, Marketing und Business Development

Nachdem am Dienstag, den 06. Mai, zumindest der interessierte und demokratisch gesonnene Teil der Republik, vormittags kurz den Atem aufgrund der im ersten Anlauf verstolperten Nicht-Wahl des Bundeskanzlers angehalten hatte, wurde Friedrich Merz wenige Stunde später dann doch zum neuen Kanzler gewählt. Die parlamentarische Demokratie hat an diesem Tag gezeigt, dass sie auch pragmatisch und schnell Probleme lösen kann. Und damit stieg weißer Rauch für die 21. Wahlperiode über dem Bundestag auf: novum cancellarius habemus; wenn auch leicht beschädigt.

Damit kann sich die neue Bundesregierung nun an die Bearbeitung und idealerweise Lösung der vielfältigen Herausforderungen und dringlichsten Probleme begeben. Wir müssen jetzt liefern, und zwar schnell und spürbar, auf nahezu allen Feldern – so oder so ähnlich lässt sich der (manchmal schon fast dystopisch klingende) Hintergrund-Sound der neuen, nur noch mittelgroßen, Regierungskoalition zusammenfassen. Zu diesen Handlungsfeldern gehört ohne Zweifel auch die weitere und dabei deutlich kraftvollere Digitalisierung der verschiedenen gesellschaftlichen Lebensbereiche und wirtschaftlichen Sektoren. 

Die Koalitionäre CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem 144-seitigen Koalitionsvertrag – unter dem etwas spröden Titel „Verantwortung für Deutschland“ – auf grundlegende Schwerpunkte und Vorhaben der Digitalisierung verständigt. Darin auch eine seit Jahren immer wieder geforderte stärkere Zentralisierung, Konsolidierung und föderal-übergreifende Digitalisierung. Am besten, so war sich die Szene einig, in Form eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums mit möglichst weitgehenden Zuständigkeiten und echten, durchsetzungsstarken Befugnissen. 

Und siehe da – nochmal weißer Rauch: novum digital ministerium habemus.

Der Koalitionsvertrag gibt den „digitalen“ Takt vor

Im Koalitionsvertrag tauchen unzählige „digitale“ Passagen, Vorhaben, Absichten auf. Das Wörtchen digital kommt mit 99 Nennungen auf 144 Seiten am dritthäufigsten vor (hinter den Wörtern Deutschland und europäisch). Zwei prägnante Auszüge gefällig: 

  • „Deutschland – digital, vernetzt und resilient. Unser Leitbild: eine vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige und nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert und rein digital mit gezielten Unterstützungsangeboten (KoaV, 2025, S.67).“
  • „Ziel ist eine voll digitalisierte Verwaltung mit einem digitalen Bürgerkonto, das den Zugang zu Behördendienstleistungen erleichtert (One stop shop). Die Einführung des Once-Only-Prinzips, um die digitale Verwaltung zu verbessern und Bürgern sowie Unternehmen die Interaktion mit staatlichen Stellen zu erleichtern. Die Stärkung der digitalen Barrierefreiheit bei Verwaltungsleistungen.“ (ebd., S.56)

Ok, ab und zu erscheint das Wort „digital“ in dem Machwerk etwas wahllos gesetzt worden zu sein und häufig dabei in Verbindung mit weichen Formulierungen wie „wir wollen“ und „wir prüfen“. Darüber hinaus werden in einigen Sektoren die Effizienzpotenziale der Digitalisierung und Innovationen, wie beispielsweise der KI oder eines Plattform-getriebenen Datenmanagements, erstaunlicherweise überhaupt nicht benannt (z. B. Landwirtschaft, Klima und Energie). Die jahrelang politisch promoteten Datenlabore und Smart City-Ansätze fehlen gänzlich. Und Kenner der Materie wissen: Koalitionsverträge haben im juristischen Sinn keine bindende Wirkung für die Vertragspartner, sondern schaffen „nur“ eine beabsichtigte Arbeitsgrundlage. 

Nichtsdestotrotz: Bereits der Koalitionsvertrag sendet ein wichtiges, ein starkes Signal in Richtung: Wir haben den Ernst der Digitalisierungslage verstanden. Vor allem: Es wird ein Digitalministerium auf Bundesebene geben, was gleich auch noch für die Staatsmodernisierung zuständig sein wird. Sprich: Für die überfälligen Strukturreformen für die Modernisierung der Verfahrensabläufe und (föderalen) Prozesse der öffentlichen Verwaltung, die es zu digitalisieren gilt. Die zum Teil verkrusteten Verwaltungsstrukturen sollen überdacht, Effizienzpotenziale gehoben und mittels digitaler Übersetzung ertüchtigt werden. Richtig so!

Die neue Bundesregierung sortiert damit die institutionelle Ordnung des politischen und administrativen Maschinenraums ein gutes Stück weit um: Ein neues Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS), ein neues Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und neue Zuschnitte der bestehenden Häuser. Das hat für die ansonsten eher trockene Materie wie funktioniert der Staat, die Ministerialbürokratie, die öffentliche Verwaltung schon den Hauch einer revolutionären Anmutung. Nimmt man noch dazu, dass Friedrich Merz den Mut hatte, Minister:innen-Ämter auch mit Köpfen von außerhalb des klassischen Politik- bzw. Parteienbetriebs zu besetzen, bekommt diese Neu-Ressortierung der Bundesministerien nochmal einen besonderen Drive. 

Aber: Papier ist geduldig und Koalitionsverträge alle Male. 

Mehr Details im Organisationserlass

Daher wurde der ebenfalls am 06. Mai veröffentlichte Organisationserlass mit Spannung erwartet. Erst mit Organisationserlassen materialisieren sich gemäß der Geschäftsordnung einer Bundesregierung konkretere ministerielle Zuständigkeiten und vor allem die für das „Triggern“ der öffentlichen Verwaltung wichtigen Strukturen einer Ablauforganisation: Wer ist für was in welchem Umfang zuständig. Und das mit sofortiger Wirkung. 

Aber zurück zum Spannungsbogen: Wird das neue Digitalministerium wirklich und in welchem Umfang empowered? Oder eher doch nur ein zahnloser Papiertiger?

Um es kurz zu machen - im Großen und Ganzen: Ja, mehr kraftvoller Tiger, als zahnloses Schmusekätzchen.

Digitale Kernthemen wie Steuerung der IT des Bundes und der dazugehörigen Infrastruktur, Verwaltungsdigitalisierung (inkl. OZG), Cyber- und IT-Sicherheit für die Verwaltung, Grundsatzfragen der Datenpolitik, KI-Regulierung und Umsetzung des EU AI Acts, digitale Wirtschaft, die Netzinfrastrukturen (auch Netze des Bundes), Themen der digitalen Souveränität, die allgemeine IT-Beschaffung (ZIB) und weitere Zuständigkeiten werden dem neuen BMDS aus anderen Häusern übertragen. Dazu wird ein Zustimmungsvorbehalt für das BMDS für die wesentlichen IT-Ausgaben der anderen Ressorts verankert. Für die Umsetzungskapazitäten werden dem Ministerium weite Teile des ITZBundes und die Ausgestaltung der souveränen Cloud unterstellt. Ein deutliches Ausrufezeichen für die Digitalisierung.

Organisationserlass gut – alles gut? Alles erledigt? Kann’s losgehen?

Ja und nein. Der Organisationserlass ist in der Tat ein beherzter Wurf und beinhaltet die richtigen Weichenstellungen für das neue Digitalministerium. Schaut man allerdings etwas tiefer, entdeckt man Friktionen, offene Punkte und an einigen Stellen dann leider doch nicht den wirklich umfassenden Ansatz im Sinne eines kraftvoll ausgestalteten Digitalministeriums.

Dass der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ausgenommen ist, ist nachvollziehbar – genauso wie die Sicherheits- und Polizeiaufgaben des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums des Innern und des Bundesnachrichtendienstes. Wie der ganze Koalitionsvertrag insgesamt stark vom Thema der inneren und äußeren Sicherheit durchdrungen ist, was in heutigen Zeiten mehr als nachvollziehbar ist.

Aber unabhängig davon, wirft der Organisationserlass einige Fragen auf, die zumindest diskussionswürdig sind. 

Folgend einige Beispiele für offene Punkte, die im Organisationserlass erstaunlicherweise fehlen und was halbherzig beziehungsweise unklar ist:

  • Digitale Identitäten gehen ins BMDS, aber unklare Trennlinien bei Fragen zu Pass- und Ausweiswesen; Stichwort: EU ID und Deutschland ID als Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche, mehrwertstiftende Digitalisierung
  • Das statistische Bundesamt verbleibt im Geschäftsbereich des BMI. Das ist auf den ersten Blick verständlich, auf den zweiten, datengetriebenen Blick nicht. Wenn Daten der Rohstoff unserer Zeit auch für den Staat und seine Verwaltung sind (Stichwort u. a. OpenGovData, Wertschöpfung durch Data Economy Ansätze) und das Statistische Bundesamt der Hüter und Kreator dieses Datenschatzes ist, dann wäre es beim BMDS richtig(er) angesiedelt.
  • Teile der Cyber-Sicherheit (CI 4, CI 5) wandern ins BMDS, dass BSI verbleibt aber im BMI-Ressort. Sprich: geteilte Fachaufsichten zwischen zwei Häusern
  • Das gleiche gilt bei der Zuständigkeit, Fachaufsicht über das ZIB (künftig BMDS) als Teil des Beschaffungsamtes des BMI. Wer entscheidet im Fall einer Eskalation bzw. im Fall eines Dissens bei der Beschaffungsstrategie?
  • Das ITZBund wandert ins neue BMDS – außer die „Bundesfinanz-IT“, maßgeblich für die Bereiche Steuern und Zoll. Für die „Bundesfinanz-IT“ soll ein neuer IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet werden. Hier drängen sich Fragen zum künftigen nahtlosen Zusammenspiel auf: Lassen sich querschnittliche (Basis) IT-Themen immer sauber von domänen-spezifischen fachlichen Themen trennen? Drohen neue, erhöhte Steuerungskomplexitäten über Ressortgrenzen hinweg? Noch mehr Bundes-IT-Dienstleister?
  • Andere IT-Dienstleister des Bundes wie das Bundesverwaltungsamt, die Bundesnetzagentur oder ressort-spezifische Rechenzentren wie das BLE werden im Organisationserlass überhaupt nicht erwähnt. Warum nicht auch hier beherzter konsolidiert und damit das BMDS deutlich gestärkt wurde, ist nur bedingt nachvollziehbar.
  • Die im Bundesbesitz befindliche Bundesdruckerei scheint beim BMI zu verbleiben. Auch hier stellt sich die gleiche Frage: Hat doch wieder jedes Ressort seinen eigenen IT-Dienstleister?
  • Das Auswärtige Amt als weiterer Bundes-IT-Dienstleister scheint mit seinen Auslands-IT Zuständigkeiten ebenfalls nicht betroffen zu sein.
  • Der Koalitionsvertrag spricht an einigen Stellen von dem Once-Only Prinzip im Zuge der Registermodernisierung. Die Registermodernisierung ist das Herzstück einer Ende-zu-Ende durchgängigen Prozessdigitalisierung der Verwaltungsservices für Bürger und Unternehmen. Dieses zentrale Thema scheint laut Organisationserlass beim BMI zu verbleiben. Dazu würde dann auch passen, dass die beiden registerführenden Bundeseinrichtungen Bundesverwaltungsamt und DeStatis nicht in den Geschäftsbereich des BMDS umressortiert werden (siehe oben). Die Federführung für das Thema Registermodernisierung allerdings in einem anderen Ressort zu belassen, wenn man gleichzeitig die Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung dem BMDS überträgt, leuchtet nicht ein.

Und was ist mit der Staatsmodernisierung?

Insgesamt werden im Organisationserlass die Digital-Zuständigkeiten stark verändert. Der Bereich Staatsmodernisierung, der die entscheidenden Grundlagen einer Verwaltungsmodernisierung und Reformen der Prozesse erarbeiten muss (bevor digitalisiert wird!), kommt erstaunlich kurz. Außer der Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und dem Nationalen Normenkontrollrat, die aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz ins BMDS transferiert werden, fehlen wichtige Stellschrauben einer Verwaltungstransformation. So bleibt zum Beispiel das öffentliche Dienstrecht und Tarifrecht – ein wichtiger Veränderungshebel für die Staatsmodernisierung – im BMI. Aber, das wäre wahrscheinlich zu viel des Guten, einer disruptiveren Transformation gewesen.

Game-Changer für die Verwaltungsmodernisierung

Unter dem Strich bleibt dennoch, wie ich finde, ein zukunftsweisender Wurf, mit dem das neue BMDS zu einem Game-Changer für die Verwaltungsmodernisierung werden kann. In den nächsten spielentscheidenden Wochen der Haushaltsverhandlungen des Bundes und vor allem in den zum Organisationserlass nachgelagerten Verhandlungen zwischen den Bundesministerien muss in Sinne eines starken BMDS bis zum 01. August

  1. inhaltlich nachgebessert und konkretisiert (auch: Ausgestaltung einer Digitalagentur?) werden
  2. dürfen die richtigen Ansätze nicht wieder in Ressort-Egoismen verwässert
  3. und muss das neue Ministerium budgetär auskömmlich ausgestattet werden. 

Nach kräftigem, weißem Rauch sollte die (digitale) Aussicht jetzt nicht durch zu viele schwarze Rauchschwaden wieder verschleiert werden. Denn gerade bei der Digitalisierung gilt der Hintergrund-Sound: Wir müssen liefern! Oder neu-deutsch: Der sense of urgency in punkto einer erfolgreichen Digitalisierung und damit auch Wirtschaftswachstum, Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des digital-souveränen Staatswesens ist JETZT.

Portrait Ansprechpartner Johannes Rosenboom

Johannes Rosenboom
Senior Vice President Sales, Marketing und Business Development

Johannes Rosenboom ist Senior Vice President Sales, Marketing und Business Development im Ressort Public Sector bei Materna. Rosenboom ist Verwaltungswissenschaftler und beschäftigt sich mit Fragen der Digitalisierung und Organisation der öffentlichen Verwaltung.