Präambel
Die Materna Information & Communications SE (weiter: Materna) ist ein Full-Service-Dienstleister der ihren Kunden im Premium-Segment maßgeschneiderte ITK-Lösungen für deren Geschäftsprozesse anbietet.
Die Materna ist sich ihrer gesellschaftlichen Rolle und Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bewusst. Der Erfolg unseres Unternehmens hängt maßgeblich von dem Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Wir verpflichten uns in dem vorliegenden Verhaltenskodex zur Einhaltung von Grundsätzen, die unser unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln leiten. Unsere Führungskräfte tragen in besonderem Maße Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze, die als Leitfaden für das eigenverantwortliche Handeln unserer Mitarbeiter dienen. Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, das Vertrauen in die Leistung und Integrität der Materna Unternehmensgruppe weiter zu stärken.
Dieser Materna-Verhaltenskodex konkretisiert und detailliert den bisherigen Verhaltenskodex und löst ihn ab. Er kann und soll nicht für alle Situationen detaillierte Handlungsanweisungen geben. Vielmehr stellt er den generellen Rahmen und prinzipielle Handlungsanweisungen dar, nach denen sich das Handeln der Materna richtet. Seine Ausführung ist daher bei Bedarf durch unternehmensinterne Regelungen und Anweisungen festgelegt, wobei bestehende Richtlinien neben dem Verhaltenskodex gelten. Lokal können, zwecks Berücksichtigung von Besonderheiten, Anpassungen vorgenommen werden. Ihnen ist jedoch in jedem Fall der aktuelle Verhaltenskodex zugrunde zu legen.
Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen
Geschenke und Einladungen im Geschäftsleben werden heute sehr viel restriktiver gehandhabt als noch vor einigen Jahren. Deswegen dürfen Geschenke und Einladungen nur gewährt oder angenommen werden, wenn diese als Geste der Höflichkeit allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und die unsachgemäße Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung oder einer Amtshandlung von vornherein ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Geschenke und Einladungen aus Anlass oder im Rahmen von offiziellen Firmenveranstaltungen oder Geschäftskonferenzen:
- Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen zu Informations-, Repräsentations- oder Unterhaltungszwecken dürfen nie dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen und in einem Umfang oder Art und Weise erfolgen, die geeignet ist, die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten in Frage zu stellen.
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Mit der Beachtung folgender Regelungen können sich Mitarbeiter vor Missverständnissen schützen:
- Keine Bedenken gegen unmittelbar geschäftlich veranlasste Bewirtungen und Essenseinladungen in angemessenen Umfang.
- Keine Bedenken gegen Streuwerbeartikel (Give Aways).
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Grundsätzlich keine Bedenken gegen Geschenke mit einem Marktwert bis zu 40 Euro brutto (Orientierungsgröße), es sei denn
- zeitnah vor Vertragsabschlüssen oder Verhandlungen,
- an die Privatadresse oder in sonstiger nicht transparenter Weise.
- Niemals Bargeld oder Geldersatz, wie z.B. Schecks, Geschenkgutscheine.
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Einladungen zu Repräsentationszwecken oder mit überwiegendem oder teilweise Unterhaltungsteil nur,
- Nach besonderer Prüfung der Geschäftsüblichkeit und Angemessenheit
- Wenn Vertreter des Gastgebers anwesend
- Wenn die Teilnahme nicht häufig wiederholt wird und
- die Reise – und Logiskosten nicht vom einladendem Geschäftspartner übernommen werden.
- Besondere Vorsicht ist bei Amtsträgern geboten. Hierbei sind die Regeln für Geschenke und Einladungen des jeweiligen Dienstherrn zu beachten.
Im Zweifel ist das Legal Department zu Rate zu ziehen.
Spenden und Sponsoring
Über Spenden und Sponsoring entscheidet die Geschäftsleitung. Sie dürfen nicht dazu dienen, bei Geschäftspartnern mittelbar unlautere Vorteile zu erwirken.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regeln können erhebliche Reputationsverluste und rechtliche Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter, deren Kollegen und die Materna zur Folge haben, bis hin zu Bußgeldern und Strafverfahren. Darüber hinaus können Verstöße, die eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen, zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen durch die Materna führen.
Materna Information & Communications SE
Dortmund, 19.09.2019
Michael Knopp
(Vorstand)