Bausteine für E-Government: eID, Bezahlfunktion und Signatur

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Online Identifizierungs- und Bezahlverfahren

Schaffen Sie durchgängige elektronische Prozesse für Ihre E-Government-Anwendungen.

Bausteine für E-Government:
eID, Bezahlfunktion und Signatur

Elektronische Identitäten (eID), Bezahlfunktionen und digitale Signaturen ermöglichen die medienbruchfreie Gesamtgestaltung von Prozessen in Behörden. Materna bietet Beratung und Auswahl bis hin zur Integration in Web-Applikationen, Portale und Fachverfahren für die Komponenten ePayBL, eID/nPA/eAT, eSig und das „Servicekonto“.

Medienbruchfreie Prozesse

Materna unterstützt Behörden bei der organisatorischen und technischen Anbindung der folgenden Identifizierungs- und Bezahlverfahren an E-Government-Anwendungen in Bund, Ländern und Kommunen.

ePayBL

Die E-Payment-Plattform für die öffentliche Verwaltung

ePayBL (E-Payment Bund-Länder) ist eine Basiskomponente für Behörden, die für eine durchgängige, elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen für kostenpflichtige Services über das Internet verwendet wird. Zum Funktionsumfang der etablierten Plattform gehört die Abwicklung mittels giropay, Kreditkarte, Paypal, SEPA-Lastschrift oder Vorkasse und „auf Rechnung“. Die Transaktionen mit den Banken oder Kreditkartenanbietern erfolgt automatisiert. Das Online-Zahlverfahren ist ohne großen Aufwand in bestehende Fachverfahren integrierbar und bietet zudem eine direkte Anbindung an Finanzsysteme.

Die standardisierte und automatisierte Anbindung beschleunigt die Prozesse und reduziert Verwaltungskosten. Dadurch stehen Einnahmen zeitnah zur Verfügung.

Eingesetzt wird ePayment in Fachverfahren, Portalen oder Formular-Management-Anwendungen sowie auch bei Smart City-Lösungen.

eID/nPA/eAT

Sichere elektronische Identitäten

Mit dem Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) erhalten Bürger bei der Neubeantragung eines Personalausweises ab sofort auch eine freigeschaltete eID-Funktion. Auf Grundlage der eIDAS-Verordnung erfüllt die eID-Funktion alle Anforderungen für das Vertrauensniveau "hoch". Seit September 2018 sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Verwaltungsverfahren mit dem entsprechenden Sicherheitsniveau für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen. Eingesetzt werden elektronische Identitäten in Fachverfahren, Portalen, Formular-Management-Anwendungen und auch Smart City-Lösungen. Berechtigte Behörden können nach Eingabe der PIN die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare oder elektronischen Anträge übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vor-Ort-Auslesen des NPA durchgeführt werden. Die auf dem Ausweis aufgedruckten Adressdaten lassen sich auch ohne PIN-Eingabe elektronisch erfassen. Diese Möglichkeit schafft neben einer Zeitersparnis auch eine bessere Datenqualität, da sich Fehleingaben vermeiden lassen. Zudem wirkt die eID schriftformersetzend. Wurde bisher unter einem Antrag eine Unterschrift benötigt, kann diese nun rechtsgültig durch das Auslesen der Ausweisdaten ersetzt werden. Ist die notwendige Infrastruktur zuhause verfügbar, ist ein persönlicher Gang zur Behörde damit nicht mehr zwingend erforderlich: Die AusweisApp2 ist unter bestimmten Voraussetzungen nun auch in der Lage, das Smartphone als Kartenlesegerät zu verwenden. Verfügt das Smartphone über NFC und den richtigen Standard, können die Daten aus dem Ausweis an ein elektronisches Formular direkt über das Smartphone weitergegeben werden.

Elektronische Signatur

Verträge mit Tablet und Smartphone online unterschreiben

Mit Online-Formularen schaffen Verwaltungen einen 24/7-Service für den Bürger: unabhängig von den Öffnungszeiten und bequem nutzbar von zu Hause. Die eIDAS-Verordnung hat das deutsche Signaturgesetz abgelöst und gilt seit dem 1. Juli 2016. Online-Anträge, die eine rechtssichere Unterschrift benötigen, können nun auch bequem per Zwei-Faktor-Authentifizierung mit mobilen Endgeräten unterschrieben werden.

Die Bundesdruckerei bietet mit sign-me eine Fernsignatur-Lösung an, die den Anforderungen der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) entspricht. Mit der Fernsignatur über sign-me lassen sich bisher papierbasierte Unterschriftsprozesse komplett elektronisch abwickeln – und das komfortabel über PC, Tablet und Smartphone, rechtsverbindlich und im gesamten EU-Raum.

Servicekonto.NRW

Online-Identifizierungsdienst für ganz NRW

Ein Grund für die mangelnde Akzeptanz von E-Government-Angeboten bei Bürgern ist die immer wiederkehrende Neuerfassung ihrer Daten bei der Nutzung von Online-Angeboten. Ein Servicekonto als zentrale Komponente von E-Government-Angeboten sorgt für Abhilfe.

Die eID des neuen Personalausweises macht die eindeutige Identifizierung eines Nutzers möglich und kann durch Freischaltungsmechanismen für z. B. weitere Anträge anderer Behörden weitergenutzt werden. Vorreiter für den Einsatz des Servicekontos ist das Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Online-Identifizierungsdienst können sich Bürger in NRW ab dem 1. Januar 2018 für alle angebundenen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen nach einmaliger Registrierung identifizieren und authentifizieren. So können sich Bürger mit einer zentralen Identität an allen Bürgerservice- und Verwaltungsportalen in NRW und perspektivisch auch deutschlandweit und sogar innerhalb der gesamten Europäischen Union anmelden. Die Registrierung erfolgt einmalig und kann mit unterschiedlichen Vertrauensniveaus durchgeführt werden. Das Servicekonto unterstützt dabei sowohl den Personalausweis mit Vertrauensniveau "hoch" als auch die Registrierung mit einem selbst gewählten Benutzernamen und Passwort.

Schrittweise werden auch die mobile Authentisierung und die Bereitstellung von Unternehmenskonten und der Postfachfunktion folgen.