EG-Dienstleistungsrichtlinie

Im Dezember 2006 wurde die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ mit dem Ziel verabschiedet, die existierenden rechtlichen und administrativen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu beseitigen und die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern zu gewährleisten.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Dienstleistungsrichtlinie (DLR) bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen und die enthaltenen Kernforderungen zu erfüllen. Hierzu zählen u. a.

  • das so genannte Normen-Screening, d.h. der konsequente Abbau von Beschränkungen und Diskriminierungen,
  • die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für alle erforderlichen Formalitäten und Verfahren,
  • das Recht auf eine problemlose elektronische Verfahrensabwicklung sowie
  • die Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung.

Als ein wichtiger Eckpfeiler der Lissabon-Strategie verfolgt die Richtlinie das Ziel, die Schaffung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen zu vollenden. Zur Intention der kontrovers diskutierten Richtlinie gehört die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und die Schaffung von Arbeitsplätzen.


Die MATERNA-Beratungsmethodik

Die Beratungsmethodik ermöglicht die Erstellung eines Umsetzungsplans für eine wirtschaftliche Einführung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in einem festgelegten Handlungsbereich. Durch den Einsatz eines an den jeweiligen Zielen der Gebietskörperschaft orientierten Projektvorgehens kann das optimale Vorgehen zwischen gesetzlicher Verpflichtung und individueller Verbesserung der kommunalen Wirtschaftssituation geplant werden.

Aufbauend auf den eigenen Zielen und der Selbsteinschätzung der eigenen Lage wird der Handlungsrahmen beschrieben, schrittweise verfeinert und schließlich in einen Umsetzungsplan überführt, der z. B. mit Hilfe des MATERNA-Lösungsansatzes realisiert werden kann. Dabei bleibt kontinuierlich die Einhaltung des durch die Dienstleistungsrichtlinie vorgegebenen Rechtsrahmens ebenso im Fokus wie auch ein wirtschaftliches und realitätsnahes Vorgehen.


Der MATERNA-Lösungsansatz

MATERNA fokussiert die Komponenten Portal und (Meta-)Formular als Kern der technischen Umsetzung. Diese Komponenten fungieren als Schnittstelle zwischen den Dienstleistern, dem EAP und ggf. den bearbeitenden Stellen und machen die Bearbeitungsprozesse sichtbar. Diese Komponenten bilden die zentrale Online-Plattform für ein One-Stop-Government-Portal. In das Portal lassen sich die weiteren Verfahren, Systeme und Komponenten vielfältig integrieren.

MATERNA besitzt umfangreiche Erfahrung bei der Einführung der BundOnline-Basiskomponente „Formularserver“ aus zahlreichen Projekten der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Länderebene. Gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt haben wir als Realisierungspartner den Government Site Builder (GSB) entwickelt, die Content-Management-Lösung des Bundes. Partner des Vorhabens Deutschland-Online Dienstleistungsrichtlinie Bis heute hat MATERNA mehr als die Hälfte aller bis dato realisierten GSB-Web-Auftritte im Bundesbehördenumfeld umgesetzt. Als Systemintegrator verfügt MATERNA darüber hinaus über die notwendige Erfahrung, weitere Komponenten erfolgreich einzubinden. Dies sind beispielsweise Vorgangsbearbeitungssysteme, Verzeichnisdienste und Dokumentensafe.

Als offizieller Partner des Deutschland-Online-Projektes „IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie“ achtet MATERNA besonders darauf, dass die Erkenntnisse aus diesem Projekt wirtschaftlich genutzt werden.


Studie zur EG-Dienstleistungsrichtlinie

Das Software-Unternehmen MATERNA GmbH und die Hochschule Harz - unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Stember - haben gemeinsam eine empirische Studie zum Umsetzungsstand der EG-Dienstleistungsrichtlinie in der Kommunalverwaltung durchgeführt. Insgesamt haben 213 Verwaltungen an der Befragung teilgenommen. Die Resonanz hat uns gefreut und zeigt, dass trotz der wenigen gesetzlichen Vorentscheidungen im Befragungszeitraum das Interesse der Kommunen an der EG-Dienstleistungsrichtlinie groß ist.


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